Das Kölner Verwaltungsgericht hatte entschieden, dass der Verfassungsschutz die gesamte AfD als Verdachtsfall einstufen und mit nachrichtendienstlichen Mitteln beobachten darf. Die Partei erklärt das für „in jeder Hinsicht ungerechtfertigt“ – und geht in die nächsthöhere Instanz.
Die AfD wird gegen das Verfassungsschutz-Urteil des Verwaltungsgerichts Köln Berufung einlegen. Dies hat der Bundesvorstand der Partei nach WELT-Informationen beschlossen. Das Kölner Gericht hatte am 8. März dieses Jahres entschieden, dass das Bundesamt für Verfassungsschutz die AfD als Verdachtsfall im Bereich Rechtsextremismus einstufen und demnach die gesamte Partei beobachten darf.
Da den Beteiligten das schriftliche Urteil am 3. Mai zugegangen war, muss eine Berufung bis zum 3. Juni eingelegt werden. Zuständig ist das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen. Innerhalb eines weiteren Monats muss die Berufung begründet werden.
„Auch die schriftliche Urteilsbegründung hat unserer Ansicht nach gleich mehrfach gezeigt, dass die Argumentation der Richter nicht nachvollziehbar ist“, sagte ein Parteisprecher auf WELT-Anfrage. Die Einstufung als Verdachtsfall sei „in jeder Hinsicht ungerechtfertigt“, weshalb sich die AfD „mit allen Mitteln“ dagegen wehren werde. „Wir gehen fest davon aus, dass uns die nächsthöhere Instanz in dieser Hinsicht recht geben wird“, so der Sprecher weiter.
Nachrichtendienstliche Mittel dürfen bereits eingesetzt werden
Das Verwaltungsgericht hatte in seinem Urteil festgestellt, dass es in der AfD „hinreichend gewichtige tatsächliche Anhaltspunkte für Bestrebungen gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung“ gebe. Für solche Anhaltspunkte ließen sich „zahlreiche, der Klägerin zurechenbare Äußerungen und Handlungen finden“, und zwar nicht nur innerhalb der Jungen Alternativen und dem formal aufgelösten Flügel, „sondern auch aus den Verlautbarungen der Gesamtpartei und dort der führenden Repräsentanten“, heißt es in dem Urteil. Äußerungen, die die Menschenwürde verletzten, sowie eine „ausländerfeindliche Agitation“ seien „nicht (mehr) bloße Entgleisungen einzelner Funktionsträger“, sondern „Ausdruck eines generellen Bestrebens“ der AfD.
Die Partei ist gegensätzlicher Ansicht: „Betroffen und geschädigt ist durch das Kölner Fehlurteil mit der AfD eine Partei, die in jeder Hinsicht fest in der freiheitlich-demokratischen Grundordnung wurzelt“, sagte ein Sprecher.
Das Berufungsverfahren hat keine aufschiebende Wirkung: Schon jetzt darf der Verfassungsschutz die Partei mit nachrichtendienstlichen Mitteln beobachten, also etwa V-Leute anwerben, Telefonate abhören und E-Mails abfangen.


