Mitfahren darf nur, wer nachweislich geimpft, genesen oder getestet ist. Für die Betreiber drohen bei Verstößen sogar Bußgelder von bis zu 25.000 Euro.
Ab heute gilt in Bus und Bahn: Mitfahren darf nur noch, wer nachweislich geimpft, genesen oder getestet ist. Fahrgäste, die sich nicht an diese Regel halten, müssen aussteigen, wenn sie auffliegen. Zusätzlich droht ein hohes Bußgeld: Wer gegen die ab Mittwoch geltende Regel verstößt, muss unter Umständen bis zu 2500 Euro bezahlen. Zudem droht dem jeweiligen Beförderungsunternehmen ein Bußgeld in Höhe von bis zu 25.000 Euro. In der Neufassung des Infektionsschutzgesetzes (IfsG) heißt es in Paragraf 73 Absatz 2: „Die Ordnungswidrigkeit kann (…) mit einer Geldbuße bis zweitausendfünfhundert Euro“ geahndet werden. Weiterhin kann Beförderungsunternehmen, die ihrer Kontrollpflicht nicht angemessen nachkommen, eine Geldbuße „bis zu fünfundzwanzigtausend Euro“ auferlegt werden.
Gegenüber der Bild bestätigte der amtierende Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer die entsprechende Passage. Er sieht die Regelung kritisch und sagt: „Jeder weiß: Ich bin gegen die 3G-Regelung in öffentlichen Verkehrsmitteln. Fragen Sie doch die Ampelmänner Scholz, Lindner und Habeck. Die wissen es doch sicher, wie man die Fahrgäste mit bis zu 2500 Euro bestraft.“
Im Fernverkehr sind in den ersten Tagen rund 400 Kontrollen geplant, durchgeführt von Sicherheits- und Kontrollpersonal. Ein Bahnsprecher: „Sollte die DB einen Beförderungsausschluss aussprechen müssen, kann sie die Bundespolizei bei Problemen um Unterstützung bitten.“ Für Berlin kündigte die BVG Stichprobenkontrollen an.
Dafür eingesetztes Personal solle in die Bahnen und Busse gehen. Unterstützt werde man teils auch von der Berliner Polizei. Zudem seien zur Überprüfung der Einhaltung der 3G Regel auch gemeinsame Schwerpunktkontrollen möglich.