Millionen Radiohörer und TV-Zuschauer wurden vor dem todbringenden Hochwasser nicht gewarnt, obwohl die regionalen ARD-Sender dazu verpflichtet sind.
WIE konnte das passieren?
In den Rundfunkgesetzen ist geregelt, dass die Öffentlich-Rechtlichen in Katastrophenfällen den Behörden ein „Drittsenderecht“ einräumen und amtliche Gefahrendurchsagen „unverzüglich“ ausstrahlen müssen.
Dazu kam es aber nicht, weil die staatlichen Stellen dies gar nicht einforderten!
Eine SWR-Sprecherin: „Von einem solchen eigenständigen Drittsenderecht haben die Landesregierung Rheinland-Pfalz oder die zuständigen Behörden für den Katastrophenschutz jedoch keinen Gebrauch gemacht.“
Der WDR teilte gegenüber BILD mit, der Sender sei zwar „am Mittwochabend über die amtlichen Gefahrenmeldungen informiert“ worden.
Aber die NRW-Landesregierung machte von ihrem Drittsenderecht ebenfalls keinen Gebrauch.
Doch weder der WDR noch der SWR kamen vor der Flutwelle von allein auf die Idee, Gefahrenwarnungen zu senden. Eine WDR-Sprecherin räumt gegenüber BILD ein: „Eine eigene Sondersendung von WDR 2 in der Nacht wäre im Nachhinein angemessen gewesen.“ Man werde die „Berichterstattung daraufhin überprüfen, was wir zukünftig noch besser machen können.“
Kritik am Sender wehrt WDR-Newsroom-Chef Stefan Brandenburg (50) im Interview mit dem Branchendienst DWDL ab: „Im Nachhinein ist man immer klüger.“