Habeck-Mobbing im Internet

„Vollidiot“ erlaubt, „Vollpfosten“ kostet 2100 Euro

Lesedauer: 2 Minuten
Hat einen schweren Stand: Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (54, Grüne) Foto: Getty Images

Wunsiedel (Bayern) – Was Pöbeleien im Internet angeht, scheint Hamburg toleranter als Bayern zu sein – zumindest in diesem Fall.

In Hamburg ging nämlich ein Mann (59) straflos aus, der Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (54, Grüne) auf „X“ (vormals Twitter) als „Vollidioten“ bezeichnet hatte.

Im bayerischen Wunsiedel hat das Amtsgericht dagegen nun einen saftigen Strafbefehl verhängt – für jemanden, der Habeck als „Vollpfosten“ titulierte.

Verrückt. Wer soll das verstehen?

Diese Collage aus vier Bildern veröffentlichte Horst P. auf seinem Facebook-Profil – und wurde von Habeck angezeigt; Foto: privat

Der neue Fall beruht wie in Hamburg auf einer Strafanzeige Habecks in Berlin. Der hatte sich darin beleidigt gesehen, dass der Beamte Horst P. (56) ihn bei Facebook mit Fotos von Holz-, Metall und Kunststoffpfosten verglich – und zum Schluss kam, Habeck sei ein „Vollpfosten“.

Die Staatsanwaltschaft Wunsiedel stellt dazu fest, P. habe seine „Missachtung“gegenüber Habeck zum Ausdruck gebracht, und „diesen in seiner Ehre herabgesetzt“.

Die Ermittler haben deshalb wegen Beleidigung beim Amtsgericht einen Strafbefehl erwirkt (Az.:Cs 3100 Js 11870/23). Das Papier liegt BILD vor. Danach soll Horst P. eine Geldstrafe von 2100 Euro zahlen.

Die Staatsanwaltschaft bestätigt den Vorgang, eine Begründung für die Strafe und die deutlich andere Bewertung als in Hamburg lieferte sie auf BILD-Anfrage nicht.

P. fühlt sich ungerecht behandelt und macht geltend: „Mein Facebook-Beitrag war satirisch gemeint.“ Sein Vorbild: das ZDF-Satire-Magazin „heute-show“. Das verleihe regelmäßig als Preis den „Goldenen Vollpfosten“, zum Beispiel an Winfried Kretschmann (75, Grüne), Sigmar Gabriel (64, SPD) oder Björn Höcke (51, AfD).

Warum er auf Robert Habeck wütend ist, begründet Horst P. so: „Der weiß nicht mal, was eine Insolvenz ist. Der ist ungeeignet für seinen Job.“

Das Satire-Argument zog bei der Staatsanwaltschaft Wunsiedel trotz Einspruchs offenbar nicht. Der Strafbefehl ist inzwischen rechtskräftig.

Minister Habeck äußert sich zu den von ihm angestoßenen Verfahren nicht.

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