Erhöhung des Rundfunkbeitrags

Verfassungsgericht stimmt Öffentlich-Rechtlichen zu

05.08.2021
Lesedauer: 2 Minuten
Sitz des Beitragsservice der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten in Köln Foto: Christoph Hardt / Future Image / imago images

Sachsen-Anhalt hatte Ende 2020 die Erhöhung des Rundfunkbeitrags um 86 Cent blockiert. Nun kommt sie – das Bundesverfassungsgericht hat einer Beschwerde von ARD, ZDF und Deutschlandradio stattgegeben.

Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass ein einzelnes Bundesland nicht die Entscheidung über die Erhöhung des Rundfunkbeitrags stoppen kann. Dies geht aus einem nun in Karlsruhe veröffentlichten Beschluss des Gerichts hervor. Die öffentlich-rechtlichen Sender ARDZDF und Deutschlandradio hatten Verfassungsbeschwerden eingelegt gegen die Blockade durch Sachsen-Anhalt, den Rundfunkbeitrag um monatlich 86 Cent zu erhöhen.

Damit steigt der Rundfunkbeitrag vorläufig auf monatlich 18,36 Euro. Das ordnete das Gericht in einem am Donnerstag veröffentlichten Beschluss rückwirkend seit 20. Juli bis zum Inkrafttreten einer staatsvertraglichen Neuregelung an. Die Blockade durch das Land Sachsen-Anhalt werteten die Karlsruher Richter als eine Verletzung der im Grundgesetz festgeschriebenen Rundfunkfreiheit.

In seinem Urteil stellte das Bundesverfassungsgericht klar, dass die Festsetzung der Rundfunkbeiträge »frei von medienpolitischen Zwecksetzungen« erfolgen müsse. Die Länder als Gesetzgeber hätten sicherzustellen, dass die Sendeanstalten ihren Funktionsauftrag durch eine »bedarfsgerechte Finanzierung« erfüllen könnten. Die Festsetzung des Beitrags müsse im Sinne der Rundfunkfreiheit in einer Weise erfolgen, die das Risiko einer »Einflussnahme« auf Programmauftrag und -gestaltung ausschließe, betonten die Richter.

Für öffentlich-rechtliche Sender ist der Rundfunkbeitrag die Haupteinnahmequelle. Seit 2013 wird er je Wohnung erhoben und beträgt 17,50 Euro pro Monat. Zum Jahreswechsel hatte er auf 18,36 Euro steigen sollen. Den Bedarf ermittelt hat die unabhängige Kommission KEF. Es wäre die erste Erhöhung seit 2009 gewesen.

So sollte eine Finanzlücke von 1,5 Milliarden Euro zwischen 2021 und 2024 ausgeglichen werden. Damit der ausgehandelte Staatsvertrag in Kraft treten kann, fehlt allerdings die Zustimmung Sachsen-Anhalts.

Der Ministerpräsident des Landes, Reiner Haseloff von der CDU, hatte den Gesetzentwurf am 8. Dezember vor der Abstimmung im Landtag zurückgezogen, weil sich abzeichnete, dass seine Partei – anders als die Koalitionspartner SPD und Grüne – die Erhöhung nicht mittragen würden. Und mit der AfD, die als Kritikerin des öffentlich-rechtlichen Rundfunks bekannt ist, wollte der Regierungschef keine gemeinsame Sache machen. Weil aber alle 16 Landesparlamente zustimmen müssen, ist die Erhöhung somit blockiert.

Die Sender sehen sich in ihrer Rundfunkfreiheit verletzt und haben in Karlsruhe geklagt. Die obersten Verfassungsrichter Deutschlands wiesen Eilanträge kurz vor Weihnachten ab, weil diese nicht gut genug begründet worden seien. Ihre Verfassungsbeschwerden seien auch »weder offensichtlich unzulässig noch offensichtlich unbegründet«, so das Gericht damals. Allerdings sah es keinen Anlass, sofort einzugreifen. feb/dpa/AFP

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