Als Mann bezeichnet

Transfrau geht gerichtlich gegen Reichelt-Blog vor

15.06.2023
Lesedauer: 4 Minuten
Julian Reichelt, seinerzeit noch „Bild“-Chefredakteur Bild: dpa

Janka Kluge will dem Blog des früheren Bild-Chefredakteurs Julian Reichelt untersagen lassen, sie in einem Artikel weiter als „60-jährigen Mann“ zu bezeichnen. Das Landgericht Frankfurt deutet an, dass es wohl ihrer Argumentation folgen wird.

Im Februar 2023 erschien auf dem Blog des ehemaligen Bild-Chefredakteurs Julian Reichelt, „Pleiteticker.de“, ein Text mit der Überschrift „‚Held*innen der Demokratie’? So fördern wir mit unserem Steuergeld Frauenhass“. Es ging darin um die Amadeu-Antonio-Stiftung, die die Transfrau, Aktivistin und Journalistin Janka Kluge in einem Rechtsstreit finanziell unterstützt hatte, bei dem es um Äußerungen Kluges über die Biologie-Doktorandin Marie-Luise Vollbrecht ging. Vollbrecht war 2022 bekannt geworden, als die Humboldt-Universität in Berlin einen Vortrag von ihr mit dem Titel „Geschlecht ist nicht (Ge)schlecht – Sex, Gender und warum es in der Biologie zwei Geschlechter gibt“ bei der „Langen Nacht der Wissenschaften“ absagte und damit eine bundesweite Debatte auslöste.

Im letzten Satz des Artikels auf dem Reichelt-Blog schrieb die Autorin in Bezug auf die finanzielle Unterstützung für Janka Kluge: „Anstatt eine junge Doktorandin zu unterstützen, die seit Monaten attackiert, auf offener Straße verfolgt und sogar körperlich angegriffen wird, unterstützt die Stiftung lieber einen über 60-jährigen Mann, der an der Spitze eines Lobby-Vereins steht und maßgeblich an dem Frauenhass beteiligt ist, dem Vollbrecht seit Monaten ausgesetzt ist.“ Inzwischen steht dort „biologischen Mann“. Kluge, die seit fast 40 Jahren als Frau lebt, 1984 ihren Namen änderte und auch ihren Personenstand nach dem Transsexuellengesetz in weiblich geändert hat, ließ den Blog wegen dieses Satzes von ihrem Anwalt abmahnen. Das Landgericht Frankfurt erließ eine einstweilige Verfügung, in dem es dem Blog untersagte, Kluge weiterhin als Mann zu bezeichnen, wie es in dem betroffenen Satz geschehen war. Die Rome Medien GmbH, die den Blog betreibt und deren Geschäftsführer Julian Reichelt ist, legte Widerspruch ein. Am Donnerstag kam es deshalb in Frankfurt zur mündlichen Verhandlung.

„Misgendern“ zur Machtausübung

Kluges Rechtsanwalt argumentiert, seine Mandantin habe einen Unterlassungsanspruch, weil in dem Artikel absichtlich eine falsche geschlechtliche Zuordnung gemacht werde, die einen Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht darstelle. Es sei erkennbar, dass Kluges Identität in Frage gestellt werde, sie werde dadurch im Kern ihrer Identität getroffen. Dem Gericht gegenüber hat der Anwalt außerdem dargelegt, dass das „Misgendern“, also das Ansprechen einer Person auf eine Weise, die nicht deren Geschlecht entspricht, regelmäßig als Herabsetzung und zur Machtausübung benutzt werde – was erhebliche Auswirkungen auf marginalisierte Gruppen habe. Die Meinungsfreiheit der Autorin steht deshalb nach seiner Ansicht in diesem konkreten Einzelfall hinter den Persönlichkeitsrechten Kluges zurück.

Der Rechtsanwalt von Rome Medien weist dagegen darauf hin, dass Kluge in dem Artikel unterschiedlich bezeichnet wird: als Transfrau, Aktivistin, mit dem Pronomen „sie“ und als biologischer Mann. Es sei daher erkennbar, dass es der Autorin fernliege, Kluge das soziale Geschlecht abzusprechen und sie zu diffamieren. Auf das biologische Geschlecht hinzuweisen, sei eine wahre Tatsachenbehauptung aus der Sozialsphäre oder sogar der Öffentlichkeitssphäre, weil Kluge aus freien Stücken in der Öffentlichkeit als Transfrau auftrete. Es sei daher keine Stigmatisierung und habe keine Prangerwirkung, sie als biologischen Mann zu bezeichnen. „Es gehört zu der Geschichte dazu, dass sie mal ein Mann war.“

Die Pressekammer verkündet zwar am Donnerstag noch kein Urteil, sagt aber, dass sie wohl bei ihrer Entscheidung bleiben wird. Im Äußerungsrecht komme es auf die Abwägung der Grundrechte an, erklärt die Vorsitzende Richterin: Die Meinungsfreiheit der Autorin gegen die allgemeinen Persönlichkeitsrechte Kluges, wobei dazu gehöre, sich selbstbestimmt die Geschlechtlichkeit auszusuchen und danach zu leben. Wie also versteht ein Durchschnittsleser den Satz der Autorin mit dem „60-jährigen Mann“ zum Abschluss des Textes? Die Richterinnen sagen: So, dass die Autorin ein Gesamturteil über Kluge fällt. Zwar nicht grundsätzlich schmähend, weil ein Sachbezug bestehe. Aber auf die Art, wie es geschehen ist, sei es nach Ansicht der Kammer als Herabwürdigung gemeint. Das Urteil soll Anfang Juli verkündet werden.

Quelle: F.A.Z.

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