Ein Informatik-Student wurde wegen „Verunglimpfung des Staates und seiner Symbole“ anonym bei der Polizei in Düsseldorf angezeigt. Jetzt muss er ein Strafgeld von 1500 Euro zahlen und die Prozesskosten übernehmen. Der Grund: Er bezeichnete den deutschen Staat in einem Tweet als „Drecksstaat“, weil er seine Oma während der Corona-Maßnahmen nicht besuchen durfte. Die Akten des Falles liegen NIUS exklusiv vor.
Eigentlich ist diese Geschichte kaum zu glauben: Ein 26-jähriger Informatik-Student aus München äußert sich im Jahr 2022 auf Twitter über die Corona-Maßnahmen. In einem Thread beschwert sich Bernhard D. darüber, dass er wegen der strengen Kontaktbeschränkungen während der Corona-Pandemie seine Oma nicht besuchen darf. Er wollte ihren 90. Geburtstag mit ihr feiern, wurde aber von den Pflegern darauf hingewiesen, dass seine Großmutter wegen eines Corona-Falls das Haus nicht verlassen darf. Wütend schreibt er in einem der Tweets: „Ich kriege das absolute Kotzen bei diesem Drecksstaat und jeder einzelnen Person, die dieses menschenverachtende System unterstützt.“

Ein Jahre später, Mitte Juni 2023, macht Bernhard D. den Briefkasten auf und traut seinen Augen nicht: Die Polizei Rosenheim lädt den Studenten zu einer „Vernehmung“ aufs Polizeipräsidium vor. Der Grund: Er habe „den Staat und seine Symbole“ verunglimpft.
Der Student weiß zu diesem Zeitpunkt nicht, was er genau verbrochen hat. Auch nicht, dass mehrere Staatsanwälte und Kriminalbeamte bereits seit einem Dreivierteljahr gegen ihn ermitteln. Bernhard D. besorgt sich einen Anwalt und verlangt Akteneinsicht. Die 43-seitige Akte, die NIUS vorliegt, wirkt kafkaesk. Denn sie zeigt die Arbeit von Beamten, die mit der digitalen Welt komplett überfordert sind und deswegen willkürlich einzelne Bürger zu Staatsfeinden erklären.
Kriminalarbeit ohne Kontext
Das fängt bei der Sicherung der Beweise an. So beschränkte sich die „Beweissicherung“ der Polizei Düsseldorf auf einen Link, der ihnen von „einem anonymen Anzeigenerstatter“ zugeschickt wurde. Der Link führt auf eine Archiv-Seite, auf der mehrere Tweets angezeigt werden, in denen Bernhard D. das Wort „Drecksstaat“ verwendete. Die Polizei Düsseldorf druckte diese archivierte Twitter-Suche dann aus und kreiste mit einem Stift das Wort „Drecksstaat“ ein. Ermittlungen abgeschlossen.
Bedeutet: Die Kriminalbeamten in Düsseldorf haben sich anscheinend weder die Mühe gemacht, die Original-Quelle, also das Twitter-Profil des Studenten, zu überprüfen, noch den Kontext der Tweets zu erfahren.
Wäre das passiert, hätten die Beamten bemerkt, dass sich der Student aus der Verwendung des Wortes „Drecksstaat“ einen Spaß machte. So tauchen in der Beweissicherung auch kryptische Antworten auf wie etwa: „Peak Heuchelei von ausgerechnet dieser Person. Drecksstaat (also Deutschland).“ Oder Aussagen wie: „Die haben schon wieder einen Baum in meiner Straße gefällt. Drecksstaat.“ Andere Tweets beziehen sich nicht auf den deutschen Staat, sondern auf das Versagen der Polizei bei einem Amoklauf in einer Grundschule in Texas oder auf China.

Merkmal: Staatsschutz, Terrorismus
Die Polizei schlussfolgert dennoch: „Bernhard D. beschimpft die Bundesrepublik Deutschland in mehreren Fällen öffentlich als ‚Drecksstaat’. Das ist nach § 90a Abs. 1 Nr. 1 StGB strafbar.“ Die Anzeige gegen Herrn D. stuften die Düsseldorfer Beamten zudem unter dem Merkmalsinhalt „Staatsschutz/Terrorismus“ ein.
Nochmal: Es handelt sich hier nicht um einen Reichsbürger, Rechtsextremisten oder Islamisten, der einen Sturm auf den Reichstag oder ein Attentat plant, sondern um einen wohlsituierten IT-Studenten, der sich über den deutschen Staat mal aufregt, mal lustig macht.
Doch es kommt noch besser. Irgendwann fiel den Beamten in NRW auf, dass der observierte Staatsfeind nicht in NRW wohnt, wo die anonyme Anzeige einging, sondern in Bayern, weswegen die Akte an die Staatsanwaltschaft München und die Polizei Rosenheim gesendet wurde. Die Münchner Staatsanwaltschaft hat bisher nur die Aussagen in den Tweets, aber nicht die Tweets selbst zu Gesicht bekommen und forderte Anfang Februar von der Polizei Düsseldorf den besagten „Twitter Tweet“ an.

Wo sind eigentlich die Tweets?
Was folgt ist ein absurdes Kommunikationschaos zwischen den Beamten aus Düsseldorf und München, die sich die Akte Bernhard D. fast ein Dutzend Mal per Fax (!) hin und her schickten. Die dominierende Frage: Wo sind überhaupt die Tweets? Nachdem die Polizei Düsseldorf wochenlang auf Durchzug schaltete, antwortete sie Ende Mai, dass nur der „anonyme Anzeigenerstatter in der Onlineanzeige“ die archivierten Tweets erwähnte, weswegen sie „der Polizei Nordrhein-Westfalen nicht vorliegen“. Bedeutet: Keiner scheint die Beweise jemals gesehen zu haben.
Irgendwann tauchten die „Twitter-Tweets“ dann doch in Form der oben erwähnten Ausdrucke auf. Das Fazit der Staatsanwaltschaft München: Nur der Tweet, in dem es eigentlich um die Oma von Herrn D. geht, fällt unter den Paragrafen 90a, da hier anscheinend explizit die Abschaffung des deutschen Staates als System gefordert wird.
Vor ein paar Tagen bekam Bernhard D. den Strafbefehl. Mit seinem Tweet, so heißt es dort, wolle er „die Bundesrepublik Deutschland in ihrer verfassungsmäßigen Ordnung beschimpfen“. Er muss jetzt 1500 Euro Strafe zahlen und die Prozesskosten übernehmen. Das hätte seine Oma sicher nicht gewollt.



