Hat Naziparole Konsequenzen?

Staatsanwaltschaft fällt Urteil über Cathy Hummels‘ Skandalvideo

21.05.2024
Lesedauer: 2 Minuten
Cathy Hummels: Die Moderatorin sorgte mit einem Instagram-Video für Wirbel. (Quelle: IMAGO / Panama Pictures)

Cathy Hummels teilte kürzlich eine Naziparole im Netz. AfD-Politiker Björn Höcke wollte sie daraufhin anzeigen. Die Staatsanwaltschaft hat sich bereits eingeschaltet.

Seit einigen Jahren verdient Cathy Hummels ihr Geld nicht nur als Moderatorin, sondern auch durch Werbeaktionen. Für eine Kooperation zur EM 2024 schrieb sie vergangene Woche auf Instagram: „Das wird ein grandioses Erlebnis. Alles für Deutschland“ – und verwendete damit eine Losung der Sturmabteilung (SA) der NSDAP aus dem ehemaligen Nazideutschland.

Eine Wortwahl, für die sie von ihrer Social-Media-Community kritisiert wurde. Cathy Hummels entschuldigte sich wenig später öffentlich für den Spruch. Doch das war Björn Höcke nicht genug. Der AfD-Politiker wollte die 36-Jährige anzeigen. Mittlerweile hat sich die Staatsanwaltschaft mit dem Fall befasst – und eine Entscheidung getroffen.

Björn Höcke in eigener Sache: Er will den Fehler von Cathy Hummels für sich nutzen. (Quelle: Twitter/Björn Höcke)

Juliane Grotz, Sprecherin der Staatsanwaltschaft München I, berichtet bei „Bild“, was in den vergangenen Tagen passiert ist: Aufgrund der Presseberichterstattung habe die Staatsanwaltschaft den Social-Media-Beitrag von Cathy Hummels „von Amts wegen einer Prüfung im Rahmen eines Vorprüfvorgangs unterzogen“.

Das Ergebnis fiel zugunsten von Cathy Hummels aus: „Mit Rücksicht auf die umgehende Löschung des Tweets durch die Betroffene, ihre unmittelbar darauffolgenden Erklärungen, die Umstände des Posts und die Person und Persönlichkeit der Betroffenen ergaben sich in subjektiver Hinsicht keine konkreten Anhaltspunkte für den Anfangsverdacht eines strafbaren Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen“, so Grotz. Es werde daher nicht zu der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens kommen.

Für Björn Höcke hatte die Verwendung der Parole „Alles für Deutschland“ hingegen Folgen: Nachdem er den Spruch im Mai 2021 bei einer Rede im sachsen-anhaltischen Merseburg verwendet hatte, wurde er angeklagt. Im Prozess stritt er später ab, die Worte wissentlich eingesetzt zu haben. Das Landgericht Halle sah das jedoch anders und verurteilte ihn am Dienstag, dem 14. Mai, zu einer Geldstrafe. 100 Tagessätze zu je 130 Euro muss der 52-Jährige zahlen. Mit seiner Anzeige im Fall Hummels wollte er „die Absurdität des Urteils“ aufzeigen, erklärte er auf X.

Verwendete Quellen

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