Nach Böhmermann-Bashing

Schönbohm fordert vom ZDF 100.000 Euro Schmerzensgeld

30.08.2023
Lesedauer: 2 Minuten
Arne Schönbohm geht anwaltlich gegen das ZDF vor: »Eine der schmutzigsten Denunzierungen, welche durch einen öffentlich-rechtlichen Sender ... jemals erfolgt ist« Foto: Michael Sohn / AP

In einer Ausgabe des »ZDF Magazin Royal« suggerierte Jan Böhmermann, der damalige BSI-Präsident habe Verbindungen zum russischen Geheimdienst. Arne Schönbohm verlor daraufhin seinen Posten. Nun verlangt er Schmerzensgeld.

Aufgrund einer Sendung des »ZDF Magazin Royal«, moderiert von Jan Böhmermann, verlor Arne Schönbohm im Oktober 2022 seinen Job als Präsident des Bundesamtes für Cybersicherheit in der Informationstechnik (BSI). Schönbohm fordert nun von ZDF 100.000 Euro Schmerzensgeld. Das berichtet das Magazin »Bunte« .

Der öffentlich-rechtliche Sender in Mainz bestätigte am Mittwoch auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur, dass ein entsprechendes Anwaltsschreiben vorliege: »Gefordert wird die Abgabe einer Unterlassungsverpflichtungserklärung sowie eine Geldentschädigung in der besagten Höhe. Das ZDF hat die Forderungen heute zurückgewiesen.«

In der Sendung mit dem Titel »Wie eine russische Firma ungestört Deutschland hackt« hieß es, Schönbohm habe über einen Lobbyverein einer Firma nahegestanden, die eng mit dem russischen Geheimdienst verbunden sei. In der Show wurde Schönbohm mit Clownsnase gezeigt und von Böhmermann als Cyberclown verspottet. Trotz Zweifeln nach der Ausstrahlung der Sendung entband Innenministerin Nancy Faeser (SPD) Schönbohm »mit sofortiger Wirkung« von seinen Aufgaben.

Schönbohm wirft ZDF »schwere Persönlichkeitsrechtsverletzung« vor

Sechs Monate nach seiner Versetzung soll das Innenministerium den Anwälten Schönbohms mitgeteilt haben, dass die Vorwürfe keine Anhaltspunkte ergeben hätten, die die Einleitung eines Disziplinarverfahrens rechtfertigen würden. Faeser begründete den Rauswurf damals mit einem »gestörten Vertrauensverhältnis«. Inzwischen ist Schönbohm Chef der Bundesakademie für öffentliche Verwaltung und geht nun anwaltlich gegen das ZDF vor. Das Anwaltsschreiben liegt dem SPIEGEL vor.

In der Abmahnung werden 100.000 Euro wegen einer »schweren Persönlichkeitsrechtsverletzung« gefordert, allerdings sei Schönbohm zu Verhandlungen über die Schadensersatzsumme bereit. Seine Reputation sei durch die Sendung zerstört worden, behaupten Schönbohms Anwälte. Dem ZDF wirft Schönbohm über die beauftragte Kanzlei »eine der schmutzigsten Denunzierungen« vor, »welche durch einen öffentlich-rechtlichen Sender … jemals erfolgt ist«. Unter anderem wird vom ZDF gefordert, nicht mehr zu behaupten, dass Schönbohm bewusst in Kontakt mit Nachrichtendiensten in Russland oder anderen Ländern gestanden habe.

Auch sei »die Verteidigungsfähigkeit der Bundesrepublik Deutschland gegenüber feindlichen Nationen der Lächerlichkeit preisgegeben und diese geschwächt« worden. Schönbohms Rechtsanwalt sagte gegenüber der »Bunten«: »Das ZDF hat durch das ›Magazin Royale‹ die Reputation und die tadellose Karriere eines verdienten Staatsdieners zerstört.« Ansprüche auch gegen Böhmermann behalte man sich vor. 

jso/dpa

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