Sachsen-Anhalts Medienminister Rainer Robra (CDU) schlägt vor, langfristig den Sender „Das Erste“ als eigenständigen Kanal abzuschaffen – die Landtagsfraktion seiner Partei unterstützt diesen Plan. Demnach bliebe das ZDF der einzige nationale Sender.
Sachsen-Anhalts CDU will das älteste öffentlich-rechtliche Fernsehprogramm abschalten. „Das Erste“, seit 1950 auf Sendung, solle langfristig verschwinden, berichtet die „Mitteldeutsche Zeitung“. Die CDU-Landtagsfraktion stellte sich am Montag hinter einen Vorschlag von Medienminister Rainer Robra (CDU).
„Wir unterstützen den Vorschlag von Staatsminister Robra, langfristig den Sender ‚Das Erste‘ als eigenständigen Kanal abzuschaffen“, sagte Parlamentsgeschäftsführer Markus Kurze. Übrig bleiben sollen das ZDF und die dritten Programme. Mit Blick auf diese spricht Kurze von einem Konzept „Das Erste mit regionalen Schwerpunkten“.
Das 1963 auf Sendung gegangene ZDF würde durch diese Pläne aufgewertet. „Als nationaler Sender bliebe das ZDF übrig“, bestätigte Kurze. Die Schließung des „Ersten“ sei eine langfristige Vision, betonte der Medienpolitiker. „Wir wissen, dass wir das politisch derzeit nicht umsetzen können. Aber das ist unser Fernziel.“
Die CDU-Fraktion in Sachsen-Anhalt wirft den öffentlich-rechtlichen Sendern vor, sich von ihren Zuschauern entfernt zu haben. „Wir sind der Meinung, dass im öffentlich-rechtlichen Rundfunk oft Minderheitenmeinungen stärker vorkommen als die Meinung der Mehrheit“, kritisiert Kurze. „Zum Beispiel sollten die Sender nicht nur diejenigen zu Wort kommen lassen, die immer noch mehr und mehr Klimaschutz wollen, sondern auch diejenigen, die das bezahlen müssen.“
Im Dezember 2020 hatte die CDU-Fraktion im Landtag von Sachsen-Anhalt gegen eine Erhöhung des Rundfunkbeitrages um 86 Cent auf 18,36 Euro pro Monat gestimmt, der alle anderen 15 Länderparlamente zuvor zugestimmt hatten. Durch den Rückzug des Gesetzentwurfs kurz darauf rettete Ministerpräsident Reiner Haseloff (CDU) seine Regierungskoalition mit SPD und Grünen und verhinderte eine gemeinsame Abstimmung von CDU und AfD im Parlament.
Das Bundesverfassungsgericht setzte dann im August 2021 die von Sachsen-Anhalt blockierte Erhöhung des Rundfunkbeitrags vorläufig in Kraft. Das Bundesland habe die im Grundgesetz gesicherte Rundfunkfreiheit verletzt, weil es dem vereinbarten Staatsvertrag nicht zugestimmt habe, entschied das Karlsruher Gericht.



