86 Cent pro Monat mehr

Rundfunkbeitrag merklich teurer: Beitragsservice erhebt ab sofort neuen Betrag

04.09.2021
Lesedauer: 3 Minuten
Der Rundfunkbeitrag ist um 86 Cent pro Monat gestiegen. © Marius Becker

Viele Beitragszahler dürften es schon am Kontostand ablesen können: Seit Kurzem sind beim Rundfunkbeitrag 18,36 statt 17,50 Euro pro Monat fällig.

Beim Rundfunkbeitrag müssen Betroffene ab sofort tiefer in die Tasche greifen. Denn das Bun­des­ver­fassungs­ge­richt hat ent­schieden, dass die Höhe des Rund­funk­bei­trags auf 18,36 Euro pro Monat an­ge­passt* wird. Und das wird seitens des Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio nun entsprechend umgesetzt. Bedeutet für die Beitragszahler konkret: Statt wie früher 17,50 Euro sind nun 86 Cent mehr pro Monat fällig.

Höherer Rundfunkbeitrag seit August von Konten eingezogen

So teilte der Beitragsservice mit, dass ab August somit „erstmals der an­ge­passte Rund­funk­bei­trag in Höhe von 18,36 Euro“ er­hoben werde und beantwortete auf seiner Internetseite außerdem häufig gestellte Fragen, die sich aus der neuen Regelung für Beitragszahler ergeben:

  • 1. Ich habe den Rundfunkbeitrag in alter Höhe von 17,50 Euro schon im Voraus bezahlt. Muss ich etwas unternehmen? „Wer den Rund­funk­bei­trag in Höhe von 17,50 Euro be­reits für den Mo­nat Au­gust 2021 oder für wei­tere Mo­na­te be­zahlt hat (zum Beispiel als Jahres- beziehungsweise Halb­jahres­voraus­zahler oder in der Mitte eines Dreimonatszeitraums), bekommt die Differenz in der Regel mit der nächsten re­gulären Zahlungs­auf­forderung nach­be­rechnet“, ist auf rundfunkbeitrag.de zu lesen. Bei Bei­trags­zahlern, die am Last­schrift­ver­fahren teil­nehmen, werde die Bei­trags­anpassung „au­to­matisch“ be­rück­sichtigt: „Das kann je nach ge­wähltem Zahlungs­rhythmus bis zu einigen Mo­naten dauern, wird aber noch inner­halb des Jahres 2021 der Fall sein. In be­sonderen Fällen kann die Nach­be­rechnung in diesem Jahr auch außer­halb des re­gulären Zahlungs­rhythmus er­folgen.“
  • 2. Ich zahle per SEPA-Lastschrift. Wann wird der neue Beitrag abgebucht?: Der Rund­funk­bei­trag werde grund­sätzlich mit der nächsten Fällig­keit au­to­matisch in neuer Höhe ein­ge­zogen, informiert der Beitragsservice. „So­fern für ein­zelne Mo­nate im Vor­aus noch der Rund­funk­bei­trag in alter Höhe ge­zahlt wurde, wird der Differenz­be­trag in der Regel mit der nächsten Ab­buchung nach­be­rechnet.“
  • 3. Ich zahle per Dauerauftrag. Muss ich etwas ändern?: „Ja, Dauer­auf­trags­zahler müssen ihren Dauer­auf­trag ent­sprechend an­passen“, heißt es hierzu konkret. „Sie erhalten vom Bei­trags­service eine Zahlungs­auf­forderung, die den Rund­funk­bei­trag in neuer Höhe ausweist.“
  • 4. Ich habe bereits ohne gesonderte Aufforderung durch den Beitragsservice den Differenzbetrag überwiesen. Kann die Zahlung meinem Beitragskonto gutgeschrieben werden?: „So­fern die zu­ge­hörige Bei­trags­nummer bei der Zahlung ver­merkt wurde, wird die Buchung dem Bei­trags­konto zu­ge­ordnet und auf die neue Bei­tragsfor­derung an­ge­rechnet“, heißt es auf rundfunkbeitrag.de. Even­tuell zu viel ge­zahlte Bei­träge würden mit der nächsten Bei­trags­for­derung ver­rechnet. 

Rundfunkbeitrag: In welchen Fällen Sie sich von Kosten befreien lassen können

Schon bisher gilt: Wer in eine Wohngemeinschaft oder mit seinem Lebenspartner zusammenzieht, kann sich vom Rundfunkbeitrag befreien lassen. Schließlich gibt es dort schon einen Beitragszahler. Und auch in einigen anderen Fällen können Sie sich von den Kosten befreien lassen – die wichtigsten Infos dazu finden Sie hier(ahu) *Merkur.de ist ein Angebot von IPPEN.MEDIA.

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