RBB-Affäre

Prüfbericht stellt Verstöße fest – Verträge mit Schlesinger womöglich unwirksam

21.10.2022
Lesedauer: 4 Minuten
Ein Schild mit dem Logo des öffentlichen Senders Rundfunk Berlin-Brandenburg (RBB) vor dem Eingang zum Sitz des Senders an der Masurenallee Quelle: dpa/Monika Skolimowska

In der Affäre um Vorwürfe der Vetternwirtschaft und Verschwendung beim RBB hat die vom Sender beauftragte Kanzlei einen ersten Bericht vorgelegt. Er enthält entlastende Passagen in Bezug auf die zurückgetretene Intendantin Schlesinger – aber auch erstaunliche Unregelmäßigkeiten.

Bei der externen Untersuchung von Vorwürfen beim Rundfunk Berlin-Brandenburg (RBB) hat eine Anwaltskanzlei in einem ersten Teilgutachten mehrere Mängel festgestellt. Es gab aber auch entlastende Aspekte.

Seit Juni kamen durch Medienberichte immer wieder Vorwürfe der Vetternwirtschaft und Verschwendung bei dem öffentlich-rechtlichen ARD-Sender auf.

Ein Auszug aus der Einschätzung der Kanzlei: Bei einer früheren London-Reise der fristlos entlassenen Intendantin Patricia Schlesinger sei man zum Ergebnis gekommen, „dass diese Reise nicht dienstlich veranlasst war, weil wir keinerlei Hinweise, Anzeichen, Anhaltspunkte für einen dienstlichen Kontext feststellen konnten“. Wegen der Abrechnung von Kosten über den RBB ordnete die Anwaltskanzlei Lutz/Abel das Ganze als klaren Verstoß ein.

Bei einem Abendessen in ihren Privaträumen, das Schlesinger über den Sender abrechnete, habe man ebenfalls festgestellt, dass ein dienstlicher Charakter nicht gegeben war. Die Anwälte sprachen von Treuepflichten gegenüber dem RBB.

Zudem habe sie bei Abrechnungen zu Abendessen das Vier-Augen-Prinzip missachtet – jedoch seien die internen Regelungen des Senders für die Intendantin zugleich nicht bindend gewesen.

Keine Pflichtverletzung beim Dienstwagen

Zum Vorwurf, dass Schlesinger ihren Dienstwagen auch privat genutzt habe, sagten die Anwälte wiederum, dass eine Pflichtverletzung nicht festgestellt werden konnte. Dies sei ihr per Dienstvertrag gestattet.

Auch der RRB selbst recherchiert mittlerweile zu den Verfehlungen im eigenen Haus. In einem Artikel auf rbb 24 wird auf ein weiteres, irritierendes Detail hingewiesen: Demnach könnten die Verträge zwischen dem Sender und seiner damaligen Intendantin unwirksam sein. Auch dies habe die Untersuchung der Kanzlei Lutz/Abel ergeben, heißt es in dem Text.

Demnach fehlte für jeden drei seit 2016 Arbeitsverträge mit Schlesinger ein entsprechender Beschluss des Verwaltungsrats. In zwei Fällen habe es zwar Beschlussvorlagen gegeben, diese seien dem Rat aber nie vorgelegt worden. Stattdessen habe der damalige Verwaltungsratsvorsitzende Wolf-Dieter Wolf das Gremium lediglich über den Abschluss der Verträge informiert. Der mittlerweile zurückgetretene Wolf steht ebenfalls im Rahmen der RBB-Affäre um Ex-Intendantin Schlesinger in der Kritik.

Konsequenzen für Ruhegeld denkbar

Die Mängel seien so gravierend, dass „keiner der Verträge mit Frau Schlesinger wirksam zustande gekommen ist“, berichtet der RBB unter Verweis auf die Anwälte weiter. Das Zustandekommen der Verträge hat nun womöglich Auswirkungen auf Schlesingers Ruhegeld.

Denn, so hieß es weiter, ein solcher fehlerhafter Vertrag könne „jederzeit fristlos gekündigt“ werden. Das wiederum könnte bedeuten, dass die Kündigung von Schlesinger rechtmäßig war und der Sender von Gehaltsfortzahlungen befreit wäre. Schlesinger selbst geht derzeit rechtlich gegen ihre Kündigung vor.

Bessere Kontrollsysteme gefordert

Der Vorsitzende des RBB-Rundfunkrates, Ralf Roggenbuck, sprach sich derweil für ein besseres Kontrollsystem innerhalb des Senders aus. Die bisherige „Intendantenverfassung“ habe ausgedient, erklärte Roggenbuck anlässlich einer Rundfunkratssitzung am Donnerstag in Potsdam. Dabei wurden unter anderem erste Ergebnisse eines Prüfberichts der Kanzlei Lutz Abel vorgestellt.

Der Rundfunkrat ernannte nach Angaben der RBB-Interimsintendantin Katrin Vernau den RBB-Programmdirektor Jan Schulte-Kellinghaus zu ihrem Stellvertreter. Er sei einer von zwei möglichen Kandidaten gewesen, da für diesen Posten nur Direktoren infrage kämen, sagte Roggenbuck.

Mit Blick auf die Affäre um die ehemalige Intendantin betonte Vernau, es müsse sichergestellt werden, „dass so etwas nie wieder passieren kann beim RBB“. Derzeit würden interne Kontrollmechanismen verbessert. Es gehe darum, eine Kultur zu schaffen, die von Redlichkeit, Vertrauen und ordnungsgemäßem Handeln geprägt sei.

Verwaltungsrat unterstützt Empfehlung schriftlicher Berichtspflicht

Die amtierende Vorsitzende des Verwaltungsrats, Dorette König, erklärte zu dem Bericht der Kanzlei, er bestätige die Schwächen der bisherigen Arbeit im Verwaltungsrat. Beschlüsse dürften nie wieder auf Basis von Informationen eines einzelnen Mitglieds fallen: „Der Vorsitzende kann sich nicht über das Kollegialorgan stellen, Informationen zurückhalten und Vereinbarungen mit der Intendantin am Verwaltungsrat vorbei treffen.“

Sie unterstütze die Empfehlung einer schriftlichen Berichtspflicht der Intendantin gegenüber dem Verwaltungsrat. Diese müsse im Staatsvertrag verankert werden. Bisher gab es lediglich ein Auskunftsrecht.

Schlesinger war Anfang August vom Amt der RBB-Intendantin zurückgetreten und anschließend von den Aufsichtsgremien abberufen und fristlos gekündigt worden. Gegen Schlesinger, ihren Ehemann Gerhard Spörl und Ex-Verwaltungsratschef Wolf ermittelt die Generalstaatsanwaltschaft Berlin wegen des Verdachts der Untreue und der Vorteilsannahme.

epd/dpa/mmi/krott

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