So was hat es bei ARD und ZDF noch nicht gegeben.
Das gemeinsam ausgestrahlte ZDF-„Morgenmagazin“ musste ausfallen, „heute“-Nachrichten und „Volle Kanne“ ebenfalls, stattdessen gab es als Ersatz Wiederholungen und die ARD-„Tagesschau“ in beiden Programmen.
► Grund: Streik!
200 Beschäftigte gingen in Mainz, Berlin, Düsseldorf, Bonn, Stuttgart und München in den Arbeitskampf, Live-Sendungen konnten nicht mehr produziert werden.
Warum wurde gestreikt?
Die Gewerkschaft Verdi fordert für ZDF-Mitarbeiter eine Einmalzahlung („Solidarischer Festbetrag“) von 360 Euro und ein Gehaltsplus von mindestens 6,5 Prozent (rückwirkend zum Juli 2022).
► Ebenfalls verlangt: ein Altersteilzeitmodell mit Einkommensausgleich und eine E-Tankstelle für Elektroautos auf dem ZDF-Gelände sowie E-Bikes für die Belegschaft.
„Wir erwarten harte Verhandlungen“, hieß es bei Verdi. In der ARD würden überall „nur niedrige“ Tariferhöhungen angeboten. Das ZDF ließ eine BILD-Anfrage, ob auch Moderatorin Dunja Hayali (48) mitstreikte, zunächst unbeantwortet.
Kriege ich jetzt meine Zwangsgebühr zurück?
Verdi zu BILD: „Streiks sind weiterhin möglich, auch nach dem 21. Dezember.“ Dabei soll im ZDF am 1. Weihnachtstag (20.15 Uhr) eigentlich „Dalli Dalli – die Weihnachtsshow“ laufen…
Dürfen die überhaupt streiken?
► Jura-Professor Christoph Degenhart sagt: Ja. Die Redakteure seien wie Angestellte des öffentlichen Dienstes zu betrachten.
Dort gelte das Streikverbot aber nur für Beamte: „Die Zwitterrolle der öffentlich-rechtlichen Angestellten ist absurd. Sie beanspruchen das Beste aus beiden Welten, Absicherung wie bei Beamten und Streikrecht wie in der freien Wirtschaft.“
Rundfunkgebühren zurückfordern geht trotzdem nicht. Denn: Den Zwangsbeitrag müssen sogar Bürger zahlen, wenn sie keinen Fernseher haben.