Der Deutsche Presserat hat die in großer Zahl eingegangen Beschwerden über die von der „Bild“-Zeitung veröffentlichte Titelzeile „Die Lockdown-Macher“ als unbegründet zurückgewiesen. Laut einer am Donnerstag von dem Gremium veröffentlichten Erklärung hat die von der Redaktion vorgenommene Bezeichnung von drei Experten zur Corona-Pandemie als „Lockdown-Macher“ einen Tatsachenkern. Sie verletze deshalb nicht die journalistische Sorgfaltspflicht.
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„Bild“ hatte in der gedruckten Ausgabe und im Internet Porträtfotos der Wissenschaftler mit Corona-Maßnahmen als „Weihnachtsgeschenken“ gezeigt. Der Deutsche Presserat entschied, dass sich der Einfluss der Wissenschaftler auf politische Entscheidungen über Corona-Maßnahmen belegen lasse. Daher sei die Bezeichnung „Die Lockdown-Macher“ eine zulässige Zuspitzung, die von der Meinungsfreiheit gedeckt sei.
Auch die Darstellung der Wissenschaftler nebeneinander im Porträt sei zulässig. Die Mitglieder des Presserats seien mehrheitlich zu dem Schluss gekommen, dass auch die Darstellung der drei Wissenschaftler nebeneinander im Porträt zulässig sei und nicht das Ansehen der Presse nach Ziffer 1 des Pressekodex beschädige. Durch ihre Auftritte in den Medien während der Corona-Pandemie hätten sich die Experten selbst in die Öffentlichkeit begeben und müssten es hinnehmen, auch persönlich kritisiert zu werden, wertete der Ausschuss.
Beim Deutschen Presserat waren Beschwerden von 94 Menschen und wissenschaftlichen Institutionen gegen die Schlagzeile eingegangen. Diese kritisierten, der Artikel erwecke den Eindruck, dass Wissenschaftler persönlich für Corona-Maßnahmen verantwortlich seien und nicht die Politik. Nach Auffassung der Kritiker schüre dies Verschwörungstheorien und fördere Hetze gegen Wissenschaftler.
Der Deutsche Presserat ist die Freiwillige Selbstkontrolle der Presse. Im vergangenen Jahr gingen dort gut 2500 Beschwerden ein, 60 Mal wurden Rügen wegen schwerer Verstöße gegen den Pressekodex veröffentlicht. (mit Agenturen)