Kanadas Regierung hat sieben Online-Übel ausgemacht. Drei neue Behörden, viele Vorschriften und sogar lebenslange Haft sollen sie bekämpfen.
Lebenslange Haft soll in Kanada jedem drohen, der Völkermord befürwortet oder sich unterstützend äußert. Wer in milderer Weise öffentlich Hass schürt, oder Hass oder Antisemitismus befürwortet, soll mit bis zu fünf Jahren Gefängnis (statt bislang zwei Jahren) rechnen müssen. Lebenslange Haft droht außerdem für jedwede Straftat, die aus dem Motiv des Hasses für bestimmte Eigenschaften begangen wird. Das ist Teil eines umfangreichen Gesetzespaketes gegen Online-Übel, das Kanadas Regierung dem Parlament vorgelegt hat.
Lebenslange Haft soll in Kanada jedem drohen, der Völkermord befürwortet oder sich unterstützend äußert. Wer in milderer Weise öffentlich Hass schürt, oder Hass oder Antisemitismus befürwortet, soll mit bis zu fünf Jahren Gefängnis (statt bislang zwei Jahren) rechnen müssen. Lebenslange Haft droht außerdem für jedwede Straftat, die aus dem Motiv des Hasses für bestimmte Eigenschaften begangen wird. Das ist Teil eines umfangreichen Gesetzespaketes gegen Online-Übel, das Kanadas Regierung dem Parlament vorgelegt hat.
Umfangreicher als die strafrechtlichen Änderungen sind neue Zensur- und Meldepflichten, Designvorgaben, Offenlegungsbestimmungen, Verhaltensregeln sowie Abgaben für in Kanada zugängliche Webseiten und Apps, deren primärer Zweck Online-Kommunikation zwischen Nutzern durch Zugriff auf und Teilen von Inhalten sind. Das dürfte nicht nur klassische Soziale Netzwerke, sondern auch Kommunikationsdienste wie Signal oder Whatsapp erfassen. Zudem sind Livestreaming- und Erotik-Angebote betroffen.
Die Gesetzesvorlage ist als Online Harms Bill oder C-63 bekannt. Mit Ihr möchte Kanadas Regierung konkret sieben Übel bekämpfen, die sie im Internet ausgemacht hat: Das sind Inhalte,
- die Hass schüren
- zu Gewalt anregen
- zu gewaltsamem Extremismus oder Terror anregen
- die Kinder dazu anregen, sich selbst Schaden zufügen
- die dazu genutzt werden, Kinder zu schikanieren (Bullying)
- die Intimes ohne Zustimmung der Beteiligten weitergeben
- sexueller Natur mit Bezug zu Minderjährigen (in Bild, Ton oder Text) sowie bildliche Darstellungen von grausamer oder erniedrigender Gewalt gegen Minderjährige.
3 neue Behörden
Erfasste Online-Anbieter sollen erweiterte Datenspeicherung sowie drei Verhaltenspflichten auferlegt werden: verantwortungsvolles Handeln, schnelle Zensur bestimmter Inhalte sowie Schutz Minderjähriger. Verantwortungsvolles Handeln bedeutet hier, das Risiko zu minimieren, dass Nutzer „schädlichen“ Inhalten begegnen – praktisch das Gegenteil dessen, was Texas und Florida in ihren umstrittenen Anti-Zensur-Gesetzen beschlossen haben. In Kanada soll jeder erfasste Anbieter im Voraus einen detaillierten Digital Safety Plan von der Digital Safety Commission (siehe unten) genehmigen lassen und dann veröffentlichen müssen. Generell soll die Behörde bestimmen, was verantwortungsvoll ist und ob Minderjährige hinreichend geschützt sind.
Gleich drei neue Bundesbehörden sollen eingerichtet und von Online-Anbietern durch Abgaben finanziert werden, während die Kompetenzen der Strafgerichte und der Menschenrechtskommission ausgeweitet werden sollen. Zur Überwachung der neuen Vorschriften ist die neue Digital Safety Commission mit drei bis fünf von der Regierung ernannten Kommissaren vorgesehen. Die DSC soll nicht nur bestimmten, welche Online-Angebote ihrer Regulierung unterstellt sind, sondern auch erstaunlich weitreichende Befugnisse erhalten. Sie soll Zensurbefehle erteilen, Durchsuchungsbefugnisse und Einblick in Firmeninterna haben, Dritte zur Mitarbeit zwingen, Anhörungen auch unter Ausschluss der Öffentlichkeit durchführen, Strafen von bis zu zehn Millionen kanadischer Dollar (6,8 Millionen Euro) oder sechs Prozent des weltweiten Umsatzes (was immer höher ist) aussprechen, Verhaltensregeln aufstellen, die bis zu Designvorgaben für User Interfaces reichen, sowie Forscher akkreditieren. Online-Anbieter sollen verpflichtet werden, nicht nur der DSC selbst, sondern auch allen staatlich akkreditierten Forschern Zugang zu allen Datenbeständen, samt Nutzerdaten, zu gewähren.
Keine Regeln für Beweisführung
Bei ihren Verfahren ist die DSC ausdrücklich nicht an „rechtliche oder technische Beweisregeln“ gebunden. Das überrascht angesichts der breiten Kompetenzen der Behörde, Regeln aufzustellen, Beweise zu erheben, und Regelverstöße mit Milliardenstrafen zu ahnden. Vielmehr sollen die Verfahren „informell und rasch“ geführt werden. Zu einer Kontrolle der Tätigkeit der DSC findet sich im Gesetzesantrag nichts. Lediglich ein jährlicher Bericht an den zuständigen Minister, und alle fünf Jahre ein Bericht des Ministers an das Parlament, sind geplant.
Hinzu kommen eine Digital Safety Ombudsperson, die Social-Media-User unterstützen und für öffentliche Interessen eintreten soll, sowie ein Digital Safety Office, das sowohl die Kommission als auch die Ombudsperson unterstützen soll. Ausgeweitet wird die Zuständigkeit der bestehenden Menschenrechtskommission. Letzteres erfolgt durch eine Erweiterung der Definition des Tatbestands der Diskrimination: Hinfort soll es als Diskrimination gelten, wenn ein User Hassrede mittels Telekommunikation veröffentlicht oder weiterverbreitet. Dafür kann die Menschenrechtskommission bis zu 20.000 Dollar Schadenersatz und bis zu 50.000 Dollar Strafe bestimmen. Beschweren kann sich jeder Betroffene, was eine Flut an Verfahren zeitigen könnte.
Vorbeugende Gerichtsverfügungen
Außerdem vorgesehen sind vorbeugende Verfügungen von Strafgerichten: Sie sollen Auflagen über Personen verhängen, die Hassrede ausüben könnten. Eine bereits erfolgte Rechtsverletzung ist ausdrücklich nicht erforderlich. Entsprechende Anträge kann jedermann stellen, wenn die Staatsanwaltschaft zustimmt.
Hinzu soll eine Erweiterung der Meldepflichten von Kinderporno-Verdacht sowie der damit verbundenen Datenspeicherpflicht treten. Alle Internetprovider (ISP), seien sie Zugangs-, Hosting-, oder E-Mail-Anbieter, müssen Verdachtsfälle an bestimmte Behörden melden. Mit solchen Übertragungen verbundene Daten sollen ISP 21 Tage lang für behördliche Nachforschungen aufbewahren. Kanadas Regierung unter Justin Trudeau von der Liberalen Partei hat im Parlament zwar keine Mehrheit, kann sich in aller Regel aber auf die Sozialdemokraten als Mehrheitsbeschaffer verlassen.
(ds)