Gericht in Hamburg

Jurist setzt sich gegen „Tagesschau“-Bericht zu „Correctiv“-Recherche durch

30.07.2024
Lesedauer: 2 Minuten
Blick auf ein Gästehaus, in dem das Treffen stattfand Quelle: Jens Kalaene/dpa

Vor Gericht hat sich ein Teilnehmer des Potsdamer Treffens erfolgreich gegen einen Bericht der „Tagesschau“ gewehrt, der die „Correctiv“-Recherche wiedergab. Es darf demnach nicht behauptet werden, dass die Ausweisung deutscher Staatsbürger diskutiert worden sei.

Anfang des Jahres wurde bundesweit über die Recherche des Portals „Correctiv“ berichtet. Unter dem Titel „Geheimplan für Deutschland“ machte es ein Treffen in Potsdam im November 2023 öffentlich, an dem AfD-Politiker sowie Mitglieder der CDU und der Werteunion teilnahmen. Thema war dabei „Remigration“, womit Rechtsextreme verstehen, dass eine große Zahl von Menschen ausländischer Herkunft – auch unter Zwang – das Land verlassen soll.

Die „Tagesschau“ berichtete ebenfalls über die Recherche auf ihrer Webseite. Gegen mehrere Passagen in dem Artikel hat sich Staatsrechtler Ulrich Vosgerau gewehrt – und bekam Recht. Das berichtet das Rechtsmagazin „LTO“: „Offenbar hatte sie (die „Tagesschau“, Anm.) den ‚Correctiv‘-Bericht dabei so verstanden, dass dort über Ausbürgerung von deutschen Staatsbürgern diskutiert wurde, und entsprechend berichtet.“

Ulrich Vosgerau
Quelle: picture alliance/dts-Agentur/-

Das Hanseatische Oberlandesgericht (OLG) entschied nun in einem Eilverfahren: Der Norddeutsche Rundfunk (NDR), der für die „Tagesschau“ verantwortlich ist, darf „in Bezug auf“ Vosgerau nicht weiter berichten, dass auf dem Potsdamer Treffen auch eine Ausbürgerung von Staatsbürgern diskutiert worden sei (Beschl. v. 23.07.2024, Az. 7 W 78/24). Das OLG stützte das Verbot dieser Aussagen darauf, dass es sich hierbei um prozessual unwahre Tatsachenbehauptungen handele. Das OLG hielt demnach die von Vosgerau vorgelegten eidesstattlichen Versicherungen mehrerer Teilnehmer des Treffens für glaubhaft.

Damit änderte das Gericht die Entscheidung des Hamburger Landgerichts ab, welches dem NDR noch recht gegeben und Vosgeraus Unterlassungsantrag abgelehnt hatte, berichtet „LTO“ weiter.

„LTO“ weist darauf hin, dass das OLG in dem Eilverfahren ohne umfassende Beweisaufnahme zu seiner Entscheidung kam. In einem etwaigen Hauptsacheverfahren könnte das Ergebnis anders ausfallen. Außerdem habe das OLG offen gelassen, ob auch „Correctiv“ unwahr berichtete. Die teilweise uneindeutigen Formulierungen in der Recherche sorgten nach der Veröffentlichung für Verwirrung.

jm

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