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Initiative gegen das staatliche Gendern wird die digitale Abstimmung verwehrt

16.10.2023
Lesedauer: 3 Minuten
Zumindest in den Schulkantinen soll das Sternchen nicht in die Buchstabensuppe Quelle: picture alliance / Wolfgang Maria Weber

In einer Senatsantwort an die Hamburger Anti-Gender-Volksinitiative heißt es, dass entsprechende technische Möglichkeiten nicht vorhanden seien – obwohl das Gesetz die Online-Stimmensammlung vorsieht. Nun droht ein Rechtsstreit.

Noch im Juli bei der Übergabe der mehr als 10.000 gesammelten Unterschriften hatte sich Jens Jeep, einer der Vertrauensleute der Hamburger Initiative gegen das Gendern in Behörden und Schulen, zuversichtlich gezeigt, dass bei einem folgenden Volksbegehren auch digitale Wege der Stimmabgabe möglich sein würden. Doch so einfach wird das nicht, denn der Senat in seiner Antwort auf eine CDU-Anfrage mitteilte, wird die Online-Mitwirkung nicht möglich sein. Für Jeep, der als Notar in Hamburg arbeitet, ist das ein Unding: „Damit verstößt der Senat gegen das Volksabstimmungsgesetz. Dieses sieht die Online-Unterstützung eines Volksbegehrens als Bürgerrecht vor.“

In Paragraf 9 des Volksabstimmungsgesetzes sei bereits seit 2007 geregelt, dass ein Volksbegehren auch anders als durch eigenhändige Eintragung in Listen unterstützt werden kann. Entscheidend sei die rechtsverbindliche Authentifizierung und die Schriftform. Jeep sieht diese Möglichkeit durch die Nutzung des Personalausweises in Verbindung mit einer PIN erfüllt: „Mit dem aktuellen Personalausweis im Kreditkartenformat als europäisch geregelter eID habe jeder Bürger die Möglichkeit, durch Scannen mit einer geeigneten App und PIN-Eingabe Dokumente elektronisch rechtssicher zu unterzeichnen.“ Auch die erforderliche App gebe es. Die „AusweisApp2“ des Bundes lasse sich kostenlos über die App-Stores von Apple und Google auf jedes Smartphone laden.

In der Antwort des Senats auf die Anfrage der CDU-Abgeordneten André Trepoll und Richard Seelmaecker zu diesem Punkt wird die grundsätzliche rechtliche Möglichkeit durchaus bejaht, aber es heißt auch: „Eine nähere Ausgestaltung in der Volksabstimmungsverordnung sowie die Entwicklung und Implementierung eines technischen Verfahrens ist bisher nicht erfolgt.“ Und dieses Verfahren wird wohl auch nicht so schnell kommen, denn weiter schreibt der Senat: „Hinsichtlich der Entwicklung, Implementierung sowie Wartung und Pflege eines technischen Verfahrens ist zudem zu berücksichtigen, dass zuletzt ein Volksbegehren vom 18. September bis zum 8. Dezember 2014 durchgeführt wurde. Ein technisches Verfahren sollte eine Nutzung über den temporären Einzelfall hinaus gewährleisten.“

Jeep interpretiert diese Haltung so: „Einfach ausgedrückt: Haben wir nicht. Machen wir nicht.” Er stellt nun einen Eilantrag vor dem Landesverfassungsgericht in den Raum, hofft aber wohl noch auf ein Einlenken des Senats. Die Anti-Gender-Initiative, die sich auf den staatlichen Sprachgebrauch bezieht, muss für die Stufe des Volksbegehrens aufgrund gesetzlicher Fristen fast vollständig in die Sommerferien 2024 die Stimmen sammeln und dabei von wenigstens 5 Prozent der Wahlberechtigten unterstützt werden, das sind rund 66.000 Wähler.

Zuletzt hatte der CDU-Landesvorsitzende Dennis Thering im WELT-Interview die weitere Unterstützung seiner Partei bei der Stimmensammlung angekündigt. Eine führende Figur der Initiative, Sabine Mertens, ist allerdings nicht mehr in dieser Rolle dabei, sie begründete ihren Rückzug mit massiven Angriffen auf ihre Person.

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