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GEZ-Gebühren: ARD will den Rundfunkbeitrag 2025 erhöhen

04.10.2024
Lesedauer: 2 Minuten
Jeder Haushalt in Deutschland muss monatlich den Rundfunkbeitrag entrichten. © Herrmann Agenturfotografie/Imago

Zum Jahreswechsel soll der Rundfunkbeitrag für Haushalte und Firmen erneut erhöht werden. Einige Länderchefs haben allerdings etwas dagegen.

Köln – Derzeit muss jeder Haushalt und jede Firma in Deutschland 18,36 Euro monatlich an die Gebühreneinzugszentrale der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten – kurz GEZ – zahlen. Ab 2025 soll dieser Beitrag, den man für den öffentlichen Rundfunk entrichten muss, nach einer Empfehlung der Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) um 58 Cent auf 18,94 Euro steigen, berichtet der Focus. Einige Länder wehren sich jedoch dagegen. Warum?

GEZ-Erhöhung: Der Rundfunkbeitrag soll 2025 erneut steigen – Länder wehren sich

Eigentlich sind die Länder dazu verpflichtet, sich eng an der Empfehlung der KEF zu orientieren. Doch mehrere Länderchefs haben laut Focus zuletzt signalisiert, dass sie eine Erhöhung ablehnen. Grund dafür sei, dass es in der Bevölkerung nur wenig Rückhalt für eine weitere Erhöhung gebe. Auch der RBB-Skandal vor zwei Jahren, bei dem eine Intendantin offenbar Gelder verschwendete, trage zu der Entscheidung einiger Länderchefs bei, berichtet RUHR24.

Darüber hinaus rechtfertigt der jüngst vorgelegte Entwurf der Rundfunkkommission der Bundesländer zu Reformplänen bei ARD und ZDF eine Erhöhung wohl kaum: So soll es zukünftig weniger Hörfunkprogramme und weniger Spartenkanäle von ARD und ZDF geben.

Reform des Rundfunks: ARD und ZDF sollen effizienter aufgestellt werden

Die Rundfunkreform, zu der in der kommenden Woche eine Online-Anhörung geplant ist, soll die öffentlich-rechtlichen Sender generell effizienter aufstellen. Insgesamt solle es nach Focus-Angaben zukünftig nur noch um die 50 Hörfunkprogramme geben und Spartenkanäle wolle man um vier oder fünf verringern. Zusätzlich sei man bestrebt, die Kontrolle zu verbessern und Doppelstrukturen zu vermeiden.

Sollten die Ministerpräsidenten und die Landtage in den kommenden Monaten ihre Zustimmung geben, könnte der überarbeitete Staatsvertrag im Sommer 2025 wirksam werden. Anschließend wollen die Länder die Auswirkungen der Reform genauer untersuchen.

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