Rechtsprechung

Frau Kluge ist kein Mann

27.03.2023
Lesedauer: < 1 Minute
Wenn ein Mensch bewusst einem falschen Geschlecht zugeordnet wird, heißt das "Misgendern". Das muss sich keiner gefallen lassen. Eine Transfrau hat gegen die Firma des früheren Bild-Chefredakteurs Julian Reichelt geklagt - mit Erfolg. (Foto: Alexander Hassenstein/Getty Images)

Niemand muss sich bewusst dem falschen Geschlecht zuordnen lassen. Das lernt nun auch der frühere „Bild“-Chefredakteur Julian Reichelt, gegen dessen Firma eine Transfrau einen juristischen Sieg errungen hat.

Der Staat ist in den vergangenen Jahren sehr viel respektvoller geworden gegenüber Transfrauen, das heißt, Frauen, die bei ihrer Geburt als Mann registriert wurden. Die Entwicklung ist einigermaßen rasant: Transfrauen müssen sich heute nicht mehr zwingend an den Genitalien operieren lassen, um rechtlich als Frau anerkannt zu werden. Schon bald wird es wahrscheinlich auch keiner psychologischen Atteste mehr bedürfen, dann ist die Wahl des eigenen Geschlechts ganz frei. Aber gerade weil es so schnell vorangeht, gibt es auch Reibereien – und die Frage: Wenn der Staat das neuerdings so sieht, müssen da alle Bürgerinnen und Bürger mitziehen und das genauso sehen? Zum Beispiel: Müssen auch die Medien zwingend Transfrauen als Frauen bezeichnen – ungeachtet von Chromosomen und Genitalien?

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