Wegen Hatespeech

Frankfurter Landgericht verhandelt Klage gegen Twitter

24.11.2022
Lesedauer: 5 Minuten
Bild © picture-alliance/dpa

Twitter steht in Frankfurt vor Gericht: Ein Würzburger Anwalt wirft dem Kurznachrichtendienst vor, illegale Inhalte nicht ausreichend zu entfernen. Das Verfahren könnte weitreichende Konsequenzen für Elon Musks Unternehmen haben.

Von Sonja Fouraté

Dass der Milliardär und neue Twitter-Eigentümer Elon Musk am Donnerstag vor dem Landgericht Frankfurt erscheinen wird, ist extrem unwahrscheinlich. Dass Twitter nach dem Prozess seinen Dienst in Deutschland einstellen muss – das könnte dagegen passieren.

Denn der Medienanwalt Chan-jo Jun hat einen Eilantrag auf einstweilige Verfügung gestellt, der vor dem Landgericht verhandelt werden soll. Der Vorwurf: Das soziale Netzwerk habe wiederholt illegale Inhalte trotz Beschwerden im Netz belassen und sich geweigert, die Inhalte zu löschen.

Konkret geht es um Tweets über den Antisemitismusbeauftragten von Baden-Württemberg, Michael Blume. Über ihn seien falsche Tatsachen auf Twitter verbreitet worden, unter anderem sei ihm eine Affäre mit einer Minderjährigen unterstellt worden.

Michael Blume Bild © picture-alliance/dpa

Blume: Accounts sollen gelöscht bleiben

Blume sagte am Donnerstag kurz vor Beginn des Verfahrens: „Mir geht es nicht darum, dass Twitter den Betrieb einstellt.“ Vielmehr gehe es um die ganz grundsätzliche Frage, wie viel Hetze auf Twitter verbreitet werden dürfe und inwieweit Opfer von Verleumdungskampagnen allein gelassen würden. Der neue Twitter-Chef Elon Musk wolle massenhaft Accounts wieder zulassen von Menschen, die ihn und seine Familie „getrollt“ hätten, sagte Blume. „Dann werden die nächsten Wochen für mich und meine Familie zur Tortur.“

Der Kurznachrichtendienst solle dafür sorgen, dass die Accounts gelöscht bleiben. Blume war und ist auf Twitter immer wieder massiven Angriffen ausgesetzt. Es gehe darum, wie viel sich öffentliche Personen bieten lassen müssten, erläuterte er.

Twitter soll auch Screenshots löschen

Chan-jo Jun argumentiert weiter, Twitter müsse dafür Sorge tragen, dass solche Inhalte nicht nur gelöscht werden, sondern auch weiterhin nicht mehr dort auftauchen – etwa in Screenshots. Es müssten also alle Tweets mit „kerngleichen Aussagen“ gelöscht werden. Dies verlange das deutsche Recht (NetzDG), wie Jun in einem Video auf seinem Youtube-Kanal erläutert.

Die Anwälte des Unternehmens hätten ihm mitgeteilt, die von ihm verlangten Anforderungen gefährdeten das Geschäftsmodell von Twitter und seien nicht zumutbar, berichtet Jun weiter. Die genauen Ausführungen der Anwälte vor Gericht erwarte er mit Spannung. Die von Twitter beauftragte Frankfurter Dependance einer New Yorker Wirtschaftskanzlei erklärte auf hr-Anfrage, dass sie sich vor dem Verfahren nicht äußern werde.

Gerichte haben schon Server stilllegen lassen

Hinzu kommt, dass laut Jun eine grundsätzliche Lösung des Problems Eingriffe in die Programmierung und den Twitter-Algorithmus erfordern würde. Nach den Entlassungen und der personellen Unterbesetzung in vielen Bereichen dürfte das Unternehmen dazu kaum in der Lage sein, spekuliert der Medienanwalt. Die Klage richtet sich gegen Twitter International mit Sitz in Dublin, ein europäisches Tochterunternehmen, das auch für den deutschen Betrieb zuständig ist. Es handelt sich um eine Musterklage, deren Kosten die Organisation HateAid trägt.

Der Würzburger Anwalt selbst hält es für unwahrscheinlich, dass der Betrieb eingestellt werden muss, schließt es aber nicht aus, wie er in dem Video erläutert: „Wenn man ein Portal nicht betreiben kann, da man die Mitarbeiter dafür nicht hat, muss man es abschalten.“ Personelle Engpässe seien kein Grund dafür, eine Rechtsverletzung weiterzuführen. In ähnlichen Fällen hätten Gerichte etwa bei Verstößen gegen das Urheberrecht Server stilllegen lassen.

Musk-Tweet als Beweis angeführt

Bisher setzt der Kurznachrichtendienst oft sogenanntes Geoblocking ein, wenn in einem Land Inhalte untersagt wurden. Dann sind dort bestimmte Tweets nicht mehr abrufbar. Im Fall von Blume hält Jun die Technik aber für ungeeignet, da es um eine Person gehe, die international tätig sei.

Für seine Beweisführung in Frankfurt will Jun auch einen Tweet des Neueigentümers selbst verwenden: In der vergangenen Woche erklärte Musk, auf seiner Plattform herrsche Meinungsfreiheit, aber keine „Reichweitenfreiheit“. Hass-Postings sollen demnach die Reichweite entzogen werden. Twitter werde mit solchen Tweets kein Geld über Werbung einnehmen und sie würden nicht mehr über die Suchfunktion zu finden sein. Für Jun beweist das, dass illegale Inhalte auf Twitter sichtbar bleiben würden.

Statt die Einstellung des Dienstes zu verfügen, könnte das Gericht zunächst auch ein Ordnungsgeld verhängen. Wie hoch dieses sein müsste, damit es Twitter überhaupt trifft, ist eine offene Frage. Für Jun ist die Verhandlung in Frankfurt ein Musterverfahren für ähnliche Fälle. „Das Gericht hat die Chance, ganz viele grundlegende Fragen zu klären“, sagt der Anwalt. Die Urteilsverkündung in dem auf einen Verhandlungstag angesetzten Zivilstreit ist nach Angaben einer Gerichtssprecherin für Ende Dezember geplant.

Renate Künast gegen Facebook

Chan-jo Jun vertrat Renate Künast rund drei Jahre lang gegen Facebook. Die Grünen-Politikerin hatte sich gegen Beleidigungen gewehrt – und Anfang November 2022 gewonnen. In diesem Fall muss Facebook nun Daten mehrerer Nutzer herausgeben, damit Künast gegen sie vorgehen kann (Az.: 10 W 13/20). Künast verlangte außerdem von Facebook, falsche Posts über sie zu löschen, was das Netzwerk als unzumutbar ablehnte. Hier entschied das Landgericht Frankfurt, dass der Betreiber eines sozialen Netzwerks (also Facebook, heute Meta) bei ehrverletzenden Inhalten auch „kerngleiche Inhalte“ und Memes automatisch löschen muss (Az.: 2-03 O 188/21). Das Verfahren geht in die nächste Instanz.

Das deutsche Netzwerkdurchsuchungsgesetz (NetzDG) verpflichtet Social-Media-Plattformen dazu, umgehend auf Meldungen von Hassrede zu reagieren. Illegale Äußerungen müssen innerhalb von 24 Stunden, nachdem diese der Plattform gemeldet wurden, entfernt werden.

Veröffentlicht am 24.11.22 um 06:00 Uhr

Quelle: hessenschau.de, dpa/lheORTE

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