Verkappte Parteispende?

Bundestag prüft Faesers Twitter-Konto

08.02.2023
Lesedauer: 2 Minuten
© dpa/Hannes P. Albert

Die Bundesinnenministerin hatte ihren persönlichen Twitter-Account mit Amtshilfe zu mehr Reichweite gebracht. Nun nutzt die SPD-Politikerin ihn für den Hessen-Wahlkampf.

Die Bundestagsverwaltung untersucht, ob der Umgang von Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) mit ihrem Twitter-Account eine möglicherweise unzulässige Parteispende darstellen könnte. Dies bestätigte ein Sprecher dem Tagesspiegel am Mittwoch. Aus diesem Anlass werde eine „Sachverhaltsaufklärung“ durchgeführt, sagte der Sprecher.

Während diese liefe, könnten keine weiteren Auskünfte dazu erteilt werden. Faeser und ihr Ministerium wollten auf Anfrage dazu zunächst keine Stellungnahme abgeben. Dies werde am heutigen Tag „nicht mehr möglich sein“, hieß es.

Faeser hatte kürzlich bei Twitter mitgeteilt, dass ihr Account mit Blick auf ihre Spitzenkandidatur für die SPD in Hessen nicht mehr vom Ministerium betreut werde. Sie tritt dort nun als Ministerin und SPD-Landesvorsitzende zugleich auf.

Das Ministerium erklärte dazu, der Account „@NancyFaeser“ sei jetzt „kein dienstlicher Account mehr“.

Als Ministerin gewann Faeser Zehntausende Follower hinzu

Faeser hatte ihren persönlichen Twitter-Account vom 18. Februar 2022 bis 2. Februar 2023 durch ihr Ministerium betreuen lassen und für ihre amtliche Öffentlichkeitsarbeit verwendet. In dieser Zeit stieg die Zahl der Follower erheblich. Nach Angaben ihres Ministeriums waren es Anfang März 2022 bereits 84.982 und kurz vor dem Ausstieg der Behörde Ende Januar dieses Jahres 142.605.

„Persönliche Accounts in Sozialen Medien von Politikerinnen und Politikern können nur dann von einem Ministerium betreut werden, wenn die Accounts ausschließlich der amtlichen Kommunikation dienen“, teilte das Ministerium dazu mit.

An der Anfang Februar erfolgten erneuten Umwidmung des seit 2012 bestehenden Accounts wurde Kritik laut, weil die SPD-Politikerin die durch die Arbeit des Ministeriums hinzugewonnene Gefolgschaft und die damit verbundene gestiegene öffentliche Aufmerksamkeit für ihren Account nun uneingeschränkt für ihre Wahlkampfzwecke verwenden kann.

Ob derartiges Handeln in einem Konflikt mit dem Parteiengesetz stehen kann, will die dafür zuständige Bundestagsverwaltung nun klären. Rechtlich geprüft wurde die nur zeitweilige Übernahme des Accounts im Ministerium offenbar nicht. Vermerke oder sonstige Unterlagen lägen dazu keine vor, hieß es.

Laut Parteiengesetz sind Parteien nicht befugt, Spenden von öffentlich-rechtlichen Körperschaften anzunehmen. Der Bund ist eine solche Körperschaft.

Die Bundestagsverwaltung muss nun unter anderem prüfen, ob in der temporären amtlichen Zuarbeit für den Account eine geldwerte Leistung liegen könnte, die einer Parteispende gleichzusetzen ist. Bei einem falschen oder intransparenten Umgang mit Spenden drohen den Parteien Sanktionen in mehrfacher Höhe des erlangten Geldes.

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