«Nein zur Ehe für alle»

Abstimmungskomitee wirft Facebook willkürliche Zensur vor

19.08.2021
Lesedauer: 5 Minuten
Am 26. September stimmt das Schweizervolk über die Ehe für alle» ab. Mehrere Sujets des Nein-Komitees wurden nun auf Facebook wegen angeblicher Hassrede vorübergehend gesperrt. Bruno Kissling / Oltner Tagblatt

Gelöschte Beiträge und ein gesperrtes Facebook-Konto: Das Nein-Komitee zur Ehe für alle fühlt sich von der Plattform ungerecht behandelt. Diese spricht jedoch von einem Fehler.

Ein Mädchen mit einer Träne in den Augen und der Überschrift: «Ein Leben ohne Papa? – Egoismus vor Kindeswohl? Nein zur Ehe für alle.» Ein weinendes Baby, das ausruft: «Ich habe keine Mama!» und die Frage: «Egoistische Homo-Adoptionen vor Kindeswohl?» Mit diesen sehr emotionalen und polarisierenden Sujets wirbt das Abstimmungskomitee der Gegner für ein Nein zur Ehe für alle, über die das Schweizer Stimmvolk am 26. September abstimmt.

Auch auf Facebook wirbt das Komitee «Nein zur Ehe für alle» für seine Parole. Doch kurz nachdem das erste Sujet auf der Plattform geteilt wurde, wurde die Seite des Komitees wegen angeblicher Hassrede gesperrt. In einer Mitteilung schreibt Anian Liebrand, Koordinator des Gegen-Komitees, Facebook würde seine Marktmacht ausnutzen, um politisch nicht genehme Meinungsäusserungen aus dem öffentlichen Diskurs zu verdrängen.

Auf Nachfrage der NZZ spricht Liebrand von insgesamt vier Sujets, die von Facebook gesperrt worden seien. Der erste Beitrag sei am 23. Juli wegen eines Verstosses gegen Hassrede geahndet und entfernt worden. Drei Tage später sei der nächste Beitrag entfernt und die Facebook-Seite «Nein zur Ehe für alle» für 24 Stunden gesperrt worden. Kurz darauf sei das nächste Sujet beanstandet worden, worauf die Seite für drei Tage gesperrt worden sei. Die Sperre sei dann immer wieder verlängert worden.

«Eine sehr unbefriedigende Situation»

Liebrand gibt an, man habe jeweils gegen die Sperre Einspruch erhoben – zunächst ohne Erfolg. «Es war eine sehr unbefriedigende Situation für uns», sagt der SVP-Politiker. Erst als ein Freund mit einer Kontaktperson bei Facebook angeboten habe, diesen über den Fall zu informieren, sei Bewegung in die Sache gekommen: Ab dem 9. August waren die Seite sowie die Sujets wieder verfügbar. Über die genauen Gründe für die Sperre – und die anschliessende Freischaltung – herrscht bei Liebrand jedoch weiterhin Unklarheit. «Es gab keinen klaren Grund, keine Rückmeldung und keine Transparenz seitens Facebook.»

Inzwischen liegt jedoch eine weitere Sperre vor: Am Wochenende sei erneut ein Beitrag gesperrt worden, erklärt Liebrand. Es handelt sich um ein Bild eines Vaters mit Kind, die auf einem Spielzeugauto sitzen, und der Überschrift «Männer sind die besseren Väter! Nein zur Samenspende für lesbische Paare».

Gegenüber der NZZ bestätigt ein Sprecher von Facebook, dass einige Beiträge der «Nein zur Ehe für alle»-Seite wegen Hassrede beanstandet worden seien. Es habe sich jedoch um ein Versehen gehandelt: «Der Inhalt wurde aufgrund eines Fehlers versehentlich entfernt. Wir haben den Inhalt wiederhergestellt und entschuldigen uns für etwaige Unannehmlichkeiten.» Die Aussage bezieht sich jedoch auf die Ende Juli und Anfang August gesperrten Beiträge. Zum Beitrag, der an diesem Wochenende gesperrt worden sei, nahm Facebook bisher keine Stellung. Der NZZ liegen zu allen vier entfernten Beiträgen und der Sperre der Facebook-Seite Screenshots vor.

Auf die Erklärung angesprochen, zeigt sich Liebrand erstaunt: «Das ist das erste Mal, dass ich von Facebook etwas zu diesem Fall höre.» Er ergänzt: «Ich bin beruhigt, dass es als Fehler angesehen wird. Denn wenn Facebook bestimmt, was Hassrede ist, ist die Demokratie in Gefahr. Die Entscheidung darüber muss dem Staat vorbehalten bleiben.»

Wer sich wehren will, hat es schwer

Wenn auf Facebook ein Beitrag oder gar die Seite gesperrt wird, sitzt der Betreiber oft am kürzeren Hebel, auch wenn die Sperre ungerechtfertigt erscheint. Wer betroffen ist, kann sich zwar mit wenigen Klicks dagegen wehren, der Prozess dahinter bleibt jedoch undurchsichtig und frustrierend. Wie ein Facebook-Sprecher ausführt, komme der Fall dann in eine Warteschlange und werde manuell erneut geprüft.

Liebrand bemängelt die mangelnde Transparenz in solchen Fällen. «Das Problem ist, dass es keine klaren Standards gibt und die Entscheidungen willkürlich erscheinen. Facebook muss endlich Verantwortung dafür übernehmen, dass es ein wichtiger Teil im politischen Meinungsbildungsprozess ist.» Es brauche eine klare Ansprechperson in der Schweiz, an die man sich wenden könne. Auch könnte man den Prozess verbessern, wie strittige Fälle gelöst werden könnten. Zum Beispiel mit einer Unterkategorie für Äusserungen im Zusammenhang mit Abstimmungen oder Wahlen. «Eine solche Lösung ist im Interesse aller Parteien», ist Liebrand überzeugt.

Rechtlich gegen eine Sperre auf Facebook vorzugehen, gestaltet sich derzeit schwierig. Da in der Schweiz ein Gerichtsstand fehle, könnten juristische Personen nicht gegen Facebook auf Vertragsverletzung klagen, sagt der auf Recht im digitalen Raum spezialisierte Anwalt Martin Steiger, der das Nein-Komitee juristisch berät, gegenüber CH Media. Betroffene juristische Personen müssten in Irland gemäss irischem Recht gegen die Facebook-Europazentrale klagen.

Schweizer Vertretung als Lösung?

Diese Problematik hat auch die Schweizer Politik erkannt und es soll Schweizer Nutzern einfacher gemacht werden, sich gegen Löschungen, aber auch Beschimpfungen und Hasskommentaren auf sozialen Netzwerken zu wehren. Im Rahmen der Totalrevision des Datenschutzgesetzes ist unter anderem auch für grosse Social-Media-Plattformen eine Pflicht, in der Schweiz eine Vertretung zu bestellen, vorgesehen. Diese soll als Anlaufstelle dienen und betroffene Personen informieren, wo und wie sie ihre Rechte geltend machen können. Das Gesetz wurde bereits vom Parlament verabschiedet und es wurde kein Referendum dagegen ergriffen. Über das Inkrafttreten hat der Bundesrat jedoch noch nicht entschieden.

In Deutschland hat der Bundesgerichtshof in einem Entscheid jüngst die Rechte der Nutzer gegenüber Facebook gestärkt. Das höchste deutsche Zivilgericht entschied, dass die Plattform zwar weiterhin Beiträge löschen dürfe, die es nach seinen Richtlinien als Hassrede einstuft, jedoch müsse der Nutzer zuvor über den Grund informiert werden sowie eine Möglichkeit zum Widerspruch mit anschliessender Neubeurteilung gewähren.

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