Frauen können auch Kriegsverbrechen begehen. Gleichberechtigung von ihrer bösen Seite.
Doch obwohl das ZDF in den heissen Tagen des Afghanistan-Abzugs brav «Taliban*Innen» genderte, tut man sich hierzulande schwer, mit der gleichen Verve IS-Kämpferinnen als das zu benennen, was sie sind: Kriegsverbrecherinnen. Mittäterinnen, Terroristinnen. Rein weiblich geschrieben.
Umso wichtiger ein gerade gefälltes Urteil des Oberlandesgerichtes Frankfurt gegen eine 32-jährige IS-Rückkehrerin, die an der Seite ihres IS-Mannes nach Syrien zog und jetzt zu vier Jahren Haft wegen Kriegsverbrechen und Waffenbesitz verurteilt wurde.
Frau-sein schützt vor Strafe nicht.
Schon gar nicht, wenn man sich aufmacht, um in Syrien und Afghanistan für die Herren IS-Kämpfer Suppe zu kochen und Kinder zu gebären.
Wer die Frau ernst nimmt, muss und darf ihr die Verantwortung für ihr Handeln auch voll zuschreiben.
Die 32-Jährige liess sich vom IS bezahlen und versuchte in Chat-Räumen auch andere Frauen mit blumigen Geschichten vom Kalifat nach Syrien zu locken.
Lange ist man sanft umgegangen mit jenen Frauen, die sich mit wehenden Fahnen IS-Kämpfern anschlossen, um dann nach dem harten Aufprall in der Realität als IS-Frau anschliessend darum zu betteln, nach Deutschland ins Warme zurück zu dürfen, samt Kinderschar und angeblich ohne Schuld.
Auch Frauen dienen dem Bösen. Gut, wenn das auch deutsche Gerichte endlich begreifen.
Offen bleibt: Was wird sie nach den vier Jahren tun, wo doch explizit vor Gericht festgehalten wurde, dass sie sich «nicht von dem islamistischen Gedankengut gelöst» hat?