Andreas Rosenfelder

Die Stunde der grünen Zensoren

06.03.2024
Lesedauer: 4 Minuten
Der Minister und sein „Schiedsrichter“: Robert Habeck (rechts) und Klaus Müller, Chef der Bundesnetzagentur; Quelle: picture alliance/Fotostand/Reuhl

Bekommen wir jetzt doch ein Wahrheitsministerium? Ausgerechnet die Bundesnetzagentur unter Robert Habecks Parteifreund Klaus Müller will in Zukunft definieren, was „Desinformation“ ist. Leider hat der grüne Chef-Technokrat ein problematisches Verhältnis zur Meinungsfreiheit.

Im Frühjahr 2022 machte Klaus Müller, Chef der Bundesnetzagentur, eine außergewöhnliche Ansage. Die „Zeit“ hatte den Spitzenbeamten – ein enger Parteifreund von Robert Habeck, seine Behörde untersteht dem Bundeswirtschaftsministerium – zu einer drohenden Gasnotlage interviewt. Ob eine „voll beheizte Mehrzimmer-Singlewohnung“ dann „noch zu rechtfertigen“ sei, fragten die Journalisten eilfertig, und Müllers Antwort kam wie aus der Pistole geschossen: „Und dazu noch zehnmal warm duschen in der Woche mit der Gastherme! Nein, ich glaube, dass das in einer Gasnotlage auf gar keinen Fall mehr zu rechtfertigen wäre.“

Eine Situation, in der ein grüner Volkswirt – vielleicht mithilfe von Nachbarschafts-Kontrolle? – Alleinlebende wegen ihres Heiz- und Duschverhaltens zur Rechenschaft ziehen konnte, trat zum Glück nicht ein. Dennoch blitzte in Müllers Gedankenspiel eine autoritäre Ideologie auf, die dem Geist des liberalen Rechtsstaats widerspricht: Solche drastischen Übergriffe auf den Kernbereich der individuellen Freiheit waren in der Bundesrepublik Deutschland vor der Zeit der Corona-Maßnahmen unvorstellbar.

Man muss diese gespenstische Interviewpassage im Hinterkopf behalten, um die neuesten Planspiele aus der Bundesnetzagentur einordnen zu können. Denn neben Elektrizität, Gas und Schienenverkehr ist die Mainzer Regulierungsbehörde, die 1998 aus dem Postministerium hervorging, auch für Telekommunikation verantwortlich – und auch in diesem Bereich fühlt sich Müller nicht nur für die Bereitstellung einer funktionierenden Infrastruktur zuständig, sondern auch für die Überwachung dessen, was die Bürger damit anstellen.

Die Grünen und die Meinungsfreiheit

Obwohl der „Digital Services Act“, mit dem die Europäische Union weitreichende staatliche Maßnahmen gegen „Desinformation“, „Hassrede“ und „schädliche Inhalte“ ermöglichen will, noch gar nicht in deutsches Recht umgesetzt ist, reklamiert Müller bereits die Führungsrolle. Im Gespräch mit dem „Spiegel“, der Müller schon einmal als kommenden „Sheriff der Nation“ begrüßt, bezeichnet dieser sich beschwichtigend als „Schiedsrichter“, also als denjenigen, „der die neuen Spielregeln durchsetzt“.

Im aktuellen Haushaltsplan seien „15 neue Stellen“ dafür vorgesehen, „das wird absehbar nicht reichen“, wie Müller schon einmal anmeldet. Vom „Spiegel“ vorsichtig gefragt, ob eine Behörde „im Einflussbereich des Wirtschaftsministeriums“ die für eine so sensible Aufgabe notwendige Unabhängigkeit mitbringt, entgegnet Habecks alter Weggefährte, der selbst einmal Umweltminister in Schleswig-Holstein war: „Im aktuellen Gesetzesentwurf steht explizit, dass wir unabhängig agieren.“ Na, dann!

Die nassforsche Antwort zeigt, wie wenig Bewusstsein Müller dafür mitbringt, dass seine angemaßte Rolle das vom Grundgesetz geschützte Recht berührt, „seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten“.

Dass viele in Müllers Partei ein heikles Verhältnis zu diesem hohen Verfassungsgut unterhalten, zeigte sich erst kürzlich, als die ZDF-Journalistin Andrea Maurer die These wagte, der Ausstieg aus der Atomkraft sei einer der Gründe dafür, dass „der Wohlstand schwindet und die Wut auf den grünen Wirtschaftsminister wächst“ – woraufhin namhafte Grüne „falsche Information“ beklagten und die Böll-Stiftung allen Ernstes eine Korrektur der Aussage forderte.

Wenn sich Müller nun darauf freut, tätig werden zu können, „wenn eine Plattform wie X sich nicht mehr ausreichend um Hassrede kümmert, was dort seit der Übernahme durch Elon Musk ganz offensichtlich der Fall ist“, ja wenn er sogar stolz verkündet, man habe der EU-Kommission „dank der Landesmedienanstalten schon Informationen zugeliefert“ – dann darf man die Frage stellen, ob die Definitionsmacht über Desinformation bei einem grünen Cheftechnokraten in guten Händen liegt.

Um die Problematik einer so regierungsnahen Medienkontrollbehörde zu erkennen, muss man nur die Gegenprobe machen und sich vorstellen, der Kampf gegen „schädliche Inhalte“ im Netz obliege zum Beispiel einem AfD-Parteisoldaten.

Will die Bundesregierung den Eindruck eines Mini-Wahrheitsministeriums verhindern, dann sollte sie diese Konstruktion vor der Umsetzung des „Digital Services Acts“ dringend überdenken. Der entsprechende Gesetzentwurf stammt übrigens aus dem Haus des FDP-Verkehrsministers Volker Wissing.

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