Einer meiner Freunde aus Schulzeiten leidet seit Jahren an einer genetisch bedingten Krankheit. Die Symptome: schwere Sprach- und Gleichgewichtsstörungen. In seinem Heimatort gilt schon länger eine nächtliche Ausgangssperre.
Selbst wenn dieser Schulfreund einen triftigen Grund hat, geht er nach Beginn der Sperre nicht mehr vor die Tür – denn wie sollte er mit seiner Behinderung leisten, was die Corona-Verordnung seines Landkreises von ihm verlangt: „Im Falle einer Kontrolle sind die triftigen Gründe glaubhaft zu machen.“ Die Ordnungshüter würden im Zweifel schlicht glauben, einen Betrunkenen vor sich zu haben.
Man muss nicht selbst derart körperlich eingeschränkt sein, um zu erkennen: Wo die Freizügigkeit der Bürger davon abhängt, ob sie im Ernstfall einen Polizisten überzeugen können, dass sie sich zu Recht auf der Straße aufhalten, läuft etwas gründlich schief. Bevor dem Bürger diese Beweislast auferlegt wird, sollte zunächst einmal der Staat nachweisen, warum eine Ausgangssperre notwendig ist.