Andreas Kopietz

Berlin: Es wird Zeit, dass die Demo-Verbote gekippt werden

27.08.2021
Lesedauer: 4 Minuten
Karsten Koall/dpa - Polizisten sichern am 1. August in Berlin den Zugang zur der Siegessäule. Mehrere Demonstrationen in Berlin bleiben auch am kommenden Wochenende verboten.

Berlin – Am 5. August geschah im Amtsgericht im bayerischen Garmisch-Partenkirchen Außergewöhnliches: Das Gericht sprach einen Maskenverweigerer frei. Der Organisator einer Kundgebung gegen die Corona-Einschränkungen hatte im November die Teilnehmer aufgefordert, den Mund-Nase-Schutz abzunehmen. Das Gericht urteilte, dass die Demo-Auflagen, die das Tragen von Masken vorschrieben, rechtswidrig seien. In der Öffentlichkeit wurde dieses Urteil kaum beachtet.

Grundlage für den Freispruch war ein Gutachten des Aerosol-Forschers Gerhard Scheuch. Der Physiker berät unter anderem das Robert-Koch-Institut zur Ausbreitung des Coronavirus durch Aerosole. Er empfiehlt, Innenräume häufig zu lüften. Im Freien verhielten sich Aerosole jedoch komplett anders, sagte er vor Gericht. „Die Gefahr, sich im Freien anzustecken, ist außerordentlich gering.“ Auch wenn der Sachverständige eine Ansteckung mit dem Coronavirus nicht mit letzter Gewissheit ausschließen konnte, wenn sich Personen längere Zeit unmittelbar dicht gegenüberstehen, sei das Risiko im Innenbereich ungleich höher. Eine Ansteckungsgefahr gehe nur von solchen Versammlungsteilnehmern aus, die selbst Träger des Virus sind. Im Kreis Garmisch-Partenkirchen lag die 7-Tage-lnzidenz an jenem Tag bei 127.

Die Staatsanwaltschaft hat gegen den Freispruch Rechtsmittel eingelegt. Es bleibt also spannend.

Auch in Berlin. Dort werden am Wochenende wieder Staat und Bürger aufeinanderstoßen, weil 26 Kundgebungen gegen die Beschränkungen angemeldet sind. Mehrere hat die Polizei bereits verboten. Nun drohen die gleichen Bilder wie am 1. August, als Tausende trotz Verbots demonstrierten: Bilder von Polizisten, die ältere Frauen zu Boden stoßen, Bilder von Menschen, denen Blut über das Gesicht läuft.

Filmschnipseln aus dem Internet ist nicht zu trauen, weil sie nicht alles zeigen. Aber es ist nicht zu übersehen, dass der Staat immer rabiater wird, um immer fragwürdigere Verordnungen durchzusetzen. Das wichtigste Einsatzmittel der Polizei ist das Wort. Doch im Fall der „Querdenker“ scheinen die Dinge anders zu liegen. Im Einsatzbefehl für den 1. August ist von einer „niedrigen Einschreitschwelle“ die Rede. Zwar beteuert die Polizei, dies bedeute vor allem Kommunikation. Doch so, wie es im Befehl formuliert ist, bedeutet das die ganze Palette der Möglichkeiten.

Der Verdacht drängt sich auf, dass die Berliner Polizei politisch agiert

Die Polizei verbietet Versammlungen der „Querdenker“ und anderer Gruppen, weil sie davon ausgeht, dass diese sich nicht an die Auflagen halten, an Mindestabstand und Maske. An Auflagen, deren Rechtmäßigkeit man – wie es schon das Gericht in Garmisch-Partenkirchen tat – bezweifeln kann. In einem aktuellen Verbotsfall hat die Polizei auch ein vorangehendes Kooperationsgespräch mit dem Anmelder einer Versammlung rundweg abgelehnt.

Bei der Demo zum Christopher Street Day, wo ebenfalls massenhaft die Hygieneauflagen missachtet wurden, blieb die Polizei wesentlich sanfter. Der Verdacht drängt sich auf, dass Polizeipräsidentin Barbara Slowik, die von Anfang an ein hartes Vorgehen gegen „Querdenker“ ankündigte und im November zum ersten Mal seit vielen Jahren Wasserwerfer einsetzen ließ, politisch nicht neutral agiert. Zumal ihr Chef, Innensenator Andreas Geisel (SPD), im vergangenen Jahr die Demonstranten über einen Kamm mit Nazis und Reichsbürgern schor. Damit schweißte er die Gegner der Corona-Maßnahmen, die aus den unterschiedlichsten politischen Milieus kommen, zusammen.

Es gibt ernstzunehmende Stimmen, die davor warnen, dass man sich mit der gefährlicheren Delta-Variante auch im Freien anstecken könne. Man kann aber auch das Unverständnis teilen, das der Aerosol-Experte bei Gericht äußerte: dass die wissenschaftlichen Erkenntnisse zur geringen Ansteckungsgefahr im Freien, die schon im November 2020 bekannt waren, nicht bereits viel früher beim Erlass von Gesetzen und Verordnungen durch die politischen Entscheidungsträger berücksichtigt wurden.

Angesichts des Impffortschritts liegt es nun in der Verantwortung jedes Einzelnen, ob und wie lange und wie dicht er sich als Ungeimpfter zu anderen Ungeimpften gesellt. Die Bürger sind mündig, was ihre Vertreter vergessen zu haben scheinen.

Es gibt Grundrechte von konstituierender Bedeutung für die freiheitlich demokratische Grundordnung. Dazu zählen die Meinungs- und die Versammlungsfreiheit. Deshalb muss der Staat abwägen, wie lange er diese beschränkt. Es geschieht schon viel zu lange. Die Berliner Polizei stützt ihre Demoauflagen auf Paragraf 14 der Corona-Verordnung, welche Masken bei Versammlungen vorschreibt. Zum Glück können Gerichte Verordnungen kippen. Es wird Zeit.

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