Beschluss aus Karlsruhe

Verfassungsgericht legt Streit um EZB-Anleihekaufprogramm bei

18.05.2021
Lesedauer: 2 Minuten
In der Kritik: die EZB Bild: dpa

Im vergangenen Jahr sorgten die höchsten deutschen Richter für viel Wirbel, als sie eine sorgfältigere Prüfung von milliardenschweren Anleihekäufe durch die EZB anmahnten. Doch seitdem hat sich viel getan.

Das Bundesverfassungsgericht hat den lang andauernden Streit um das EZB-Anleihekaufprogramm PSPP beigelegt. Am Dienstag haben die Karlsruher Richter weitere Anträge des ehemaligen CSU-Politikers Peter Gauweiler und des AfD-Mitbegründers Bernd Lucke mit dem Hinweis abgelehnt, dass sich Bundestag und Bundesregierung nach der Grundsatzentscheidung vom Mai 2020 hinreichend mit dem umstrittenen Programm beschäftigt hätten. Dabei hätten verfügten die beiden Verfassungsorgane über einen Einschätzungsspielraum, der nach Ansicht der Verfassungsrichter nicht überschritten worden ist. Der Zweite Senat sieht deshalb keinen Grund, selbst tätig zu werden.

Hätten die Richter anders entschieden, wären weitere Verwerfungen zwischen Deutschland und der Europäischen Union unausweichlich gewesen. Mit ihrem überraschenden Grundsatzurteil hatten die Richter im Zusammenhang mit dem milliardenschweren EZB Anleihekaufprogramm unter dem Namen „Public Sector Purchase Programm“ (PSPP) erstmals einen „ausbrechenden Rechtsakt“ festgestellt und damit die Zuständigkeit in einem europäischen Kontext an sich gezogen.

Zentrales Argument war damals, dass nicht ersichtlich sei, dass die EZB das Programm auf seine Verhältnismäßigkeit geprüft hätte. Die Zentralbanker hätten jedoch die negativen Folgen für die Finanzen der Mitgliedstaaten, die privaten Haushalte, Sparer und Kreditnehmer in den Blick nehmen sollen. Auch der Europäische Gerichtshof habe seine Rolle als Kontrollinstanz vernachlässigt, weshalb sich damals das Bundesverfassungsgericht gezwungen sah, einzuschreiten. Es verurteilte die deutschen Verfassungsorgane auf eine solche Verhältnismäßigkeitsprüfung hinzuwirken.

Die Antragssteller legten erfolglos nach 

Die Karlsruher Richter würdigten in ihrem Beschluss am Dienstag, dass sich die EZB daraufhin Anfang Juni mit der Verhältnismäßigkeit des PSPP beschäftigt hat. Im Anschluss daran stellte der Bundestag im Juli fest, dass diese Prüfung den Anforderungen aus dem Urteil genüge.

Die Antragssteller bezweifelten hingegen, dass die Bedenken vollständig ausgeräumt werden konnten. Sie forderten eine vertiefte Prüfung der Verhältnismäßigkeit durch die EZB. Außerdem sollte die Bundesbank daran gehindert werden, sich an dem Vollzug des Programms zu beteiligen.  

Dem hat das Bundesverfassungsgericht nun eine Absage erteilt. Bundesregierung und Bundestag seien weder untätig geblieben, noch hätten sie Maßnahmen getroffen, die offensichtlich ungeeignet oder völlig unzureichend wären, um die sich aus dem Urteil ergebende Verpflichtung zu erfüllen, heißt es in dem Beschluss.

Quelle: FAZ.NET/Reuters

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