Der Pharmakonzern hat vor Gericht bereits zahlreiche Rückschläge erlebt. Bayer versucht nun erneut sich vor Klagen im Zusammenhang mit dem Unkrautvernichter Roundup zu schützen.
New York. Der Pharmakonzern Bayer geht in den USA erneut gegen ein Urteil zum glyphosathaltigen Unkrautvernichter Roundup vor. Der Konzern forderte das 11. US-Berufungsgericht auf, die Entscheidung eines dreiköpfigen Gremiums im Fall David Carson zum zweiten Mal zu überprüfen, wie aus dem am Montag eingereichten Antrag hervorgeht. Es ist der jüngste Versuch des deutschen Konzerns, sich vor Klagen im Zusammenhang mit Roundup in den USA zu schützen. Bayer beruft sich dabei auf die Rechtsauffassung des sogenannten Präemptionsprinzips, wonach Bundesgesetze gegenüber Landesgesetzen vorrangig sind.
Ein aus drei Richtern bestehendes Gremium des 11. Bundesberufungsgerichts wies dieses Argument Anfang des Monats zum zweiten Mal zurück, nachdem es zuvor vom Gericht aufgefordert worden war, den Fall erneut zu prüfen. Mehrere andere Berufungsgerichte waren in ähnlichen Verfahren zu demselben Ergebnis gekommen.
Der Leverkusener Pharma- und Agrarchemiekonzern. argumentiert, dass die Genehmigung der US-Umweltschutzbehörde (EPA), Roundup ohne Krebswarnung auf dem Etikett zu vermarkten, alle Ansprüche ausschließe, die auf dem Versäumnis des Unternehmens beruhen, vor dem Krebsrisiko zu warnen. Es gebe keine Beweise dafür, dass die Behörde das Unternehmen daran gehindert habe, einen solchen Warnhinweis anzubringen, begründete das Gremium sein Festhalten an der ursprünglichen Entscheidung. Bayer vertritt den Standpunkt, dass Roundup sicher und nicht krebserregend ist. Carson hatte erklärt, dass bei ihm 2016 eine Krebsart namens malignes fibröses Histiozytom diagnostiziert wurde, nachdem er 30 Jahre lang Roundup verwendet hatte.