Freilassung aus Abschiebeunterbringung

Australisches Gericht erlaubt Tennisstar Djoković die Einreise

10.01.2022
Lesedauer: 3 Minuten
Novak Djoković Foto: Sarah Stier / Getty Images

Novak Djoković hat in dem Verfahren um seine Einreise nach Australien einen ersten Erfolg errungen. Ein Gericht in Melbourne entschied am Montag zugunsten des 34 Jahre alten Tennisspielers und ordnete Djoković‘ Freilassung aus der Unterbringungseinrichtung für Ausreisepflichtige an. Djoković‘ Anwälte waren gegen die Annullierung seines Visums durch die Grenzschutzbehörden nach der Ankunft des Serben am vergangenen Mittwoch vorgegangen.

Das Urteil garantiert aber nicht, dass Djoković als Titelverteidiger sicher an den Australian Open ab dem 17. Januar teilnehmen kann. Die australische Regierung hatte bereits vor der Verhandlung angekündigt, sie erwäge im Falle einer Aufhebung der Einreiseverweigerung weitere Schritte, um Djoković weiter das Visum zu verweigern. Das bestätigte der Regierungsanwalt Christopher Tran zum Ende der Verhandlung.

Djoković‘ Anwälte hatten sich in ihrer Berufung darauf gestützt, dass ihrem Mandanten eine Ausnahmegenehmigung von zwei unabhängigen medizinischen Gremien genehmigt worden war. Der laut Gerichtsakten ungeimpfte Djoković sei am 16. Dezember positiv auf das Coronavirus getestet worden und habe alles getan, was er für die Einreise nach Australien für erforderlich hielt. Dieser Einschätzung folgte der zuständige Richter Anthony Kelly. »Was hätte dieser Mann noch tun können?«, fragte der Kelly zu Beginn der Verhandlung.

Positiver Coronatest am 16. Dezember

Djoković, der sich wiederholt kritisch über Coronaimpfungen geäußert hatte, war am Mittwochabend in Melbourne gelandet, nachdem er nach eigenen Angaben eine Ausnahmegenehmigung von den Veranstaltern der Australian Open für eine Einreise ohne Impfnachweis erhalten hatte. Die australischen Grenzbeamten erkannten dies jedoch nicht an und entzogen ihm das Visum.

Djoković‘ Anwälte nannten als Grund für die Ausnahmegenehmigung einen positiven Coronatest ihres Mandanten vom 16. Dezember. Allerdings existieren Fotos bei Instagram, die zeigen, wie Djoković einen Tag nach dem angeblich positiven PCR-Test auf einer Veranstaltung in Serbien mit Nachwuchsspielern ohne Maske nah beisammen steht. Es traten zudem weitere Ungereimtheiten auf. Erstmals war der Tennis-Ausnahmespieler während seiner heftig kritisierten Adria Tour im Juni 2020 positiv auf das Coronavirus getestet worden.

Schon vor dem Ärger um die Australien-Einreise war sein Impfstatus monatelang ein Thema für Diskussionen gewesen. Der Tennisprofi hatte daraus ein Geheimnis gemacht und den Status als Privatsache bezeichnet, dieser ist nun aber geklärt. Aus den Gerichtsdokumenten geht hervor, dass Djoković in der Befragung durch einen Beamten des australischen Grenzschutzes angegeben habe, »nicht gegen Covid-19 geimpft« zu sein.

In den vergangenen Tagen hatte der Fall auch auf politischer Ebene hohe Wellen geschlagen. Der serbische Präsident Aleksandar Vučić sprach von einer »Belästigung« Djoković‘, während dessen Vater bei Protesten in Belgrad noch schärfere Töne anschlug. Der australische Premierminister Scott Morrison wehrte sich und betonte, dass niemand über dem Gesetz stehe.

Die Australian Open werden vom 17. bis 30. Januar ausgetragen. Djoković hat das Turnier neunmal gewonnen – so oft wie kein anderer. Er strebt seinen insgesamt 21. Grand-Slam-Titel an. Damit würde er seine Rivalen Rafael Nadal aus Spanien und Roger Federer aus der Schweiz abhängen und zum alleinigen Grand-Slam-Rekordturniersieger aufsteigen. 

krä/sid/dpa

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