Das Magazin „Compact“ wehrt sich gegen sein Verbot und erscheint unter dem Titel „Näncy“ weiter. Den Verlag, der das neue Magazin herausbringt, hat der Verfassungsschutz auch schon im Blick.
Das Bundesinnenministerium hat am Montag beim Bundesverwaltungsgericht seine Stellungnahme zu der Klage des Magazins „Compact“ abgegeben, mit der dieses sich gegen das Verbot der Publikation wehrt. Was die Einlassung genau besagt, verrät das Ministerium auf Anfrage der F.A.Z. hin nicht. Sie wird nicht anders lauten können als die Begründung, die Innenministerin Nancy Faeser (SPD) für das Verbot angegeben hatte: „Compact“ richte sich gegen die verfassungsmäßige Ordnung und verbreite „antisemitische, rassistische, minderheitenfeindliche, geschichtsrevisionistische und verschwörungstheoretische Inhalte“. Diese Gefahr abzuwehren überwiege in dem Fall gegenüber der Pressefreiheit. „Compact“ geht gegen das Verbot per Klage (Az. 6 A 4.24) und Eilantrag (Az. 6 VR 1.24) vor.