Gerichte überlastet

Zahl der Asylklagen in Sachsen explodiert

04.11.2024
Lesedauer: 2 Minuten
Immer mehr abgelehnte Asylbewerber klagen gegen ihre Bescheide um Abschiebungen zu entgehen Foto: picture alliance/dpa

Die Zahl der Klagen an den sächsischen Verwaltungsgerichten gegen getroffene Asylentscheide der Behörden explodiert. Ein Sprecher des Oberverwaltungsgerichts (OVG) in Bautzen bestätigte jetzt auf Nachfrage: „Der Trend ist stark steigend.“ Gleichzeitig leiden die Gerichte unter Personalnot.

Stand September waren demnach 5.844 neue Klagen anhängig – gut 400 mehr als im Vorjahr. Für das Gesamtjahr rechnet das OVG mit knapp 6000 Eingängen – Tendenz weiter steigend.

An erster Stelle bei den Klägern stünden demnach Asylbewerber aus Venezuela. Allerdings werden diese Verfahren deutschlandweit in Sachsen konzentriert. Dazu kommen vor allem Migranten aus Syrien, der Türkei, Afghanistan und dem Irak, die gegen die Bescheide des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF) in Widerspruch gingen.

Personalnot in der Justiz

Nach Angaben des OVG wird die Situation seit Jahren durch akute Personalnot erschwert. „Die Eingänge jetzt können mit dem vorhandenen Personal nicht mehr bewältigt werden.“ Schon jetzt liege die Verfahrensdauer bei 18,5 Monaten – und damit weit über Bundesdurchschnitt und anderthalb Monate über 2023.

Exemplarisch die Lage in Leipzig. Das Verwaltungsgericht ist seit Mai exklusiv für türkische Antragsteller zuständig, übernahm 800 Verfahren aus Dresden und Chemnitz. Seitdem kamen etwa 400 neue Verfahren dazu. Hält der Trend an, rechnet das Gericht bis Jahresende mit doppelt so vielen Eingängen. Aus zuletzt 2.500 neuen Klagen und Eilverfahren könnten es 3.700 werden.

Nur zehn Prozent Erfolgsquote

Im Gegensatz zur steigenden Zahl der Klagen sind die Erfolgsaussichten gegen einmal getroffene Entscheidungen des BAMF allerdings überschaubar. Am Verwaltungsgericht in Dresden etwa hatte nur jede zehnte Klage Erfolg. Bei den Eilverfahren gegen abgelehnte Bescheide war jede dritte Klage erfolgreich.

Die Verfahrensdauer betrug bis Ende September 17,5, im dritten Quartal 14,7 Monate. 2023 waren es 17,1 Monate, Eilverfahren dauerten 1,2 Monate. 2024 sind es bisher 1,8 Monate.

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