Habecks Geheimakten

Wie die Grünen beim Atomausstieg getäuscht haben

25.04.2024
Lesedauer: 2 Minuten
Wirtschaftsminister Robert Habeck musste öffentlich gegen die AKW-Laufzeitverlängerung argumentieren, intern wurden ihm wichtige Unterlagen vorenthalten / Simon Prades

Die von Cicero freigeklagten Atomkraft-Akten des Wirtschaftsministeriums zeigen, wie Strippenzieher der Grünen 2022 die Entscheidung über eine Laufzeitverlängerung deutscher Kernkraftwerke manipuliert haben. Auch Robert Habeck wurde falsch informiert.

Jürgen Trittin feierte den 15. April 2023 vor dem Brandenburger Tor. Es war der Triumph seines Lebens. Für die Kameras posierte er vor einem gelben Dinosaurier, der mit nach oben gestreckten Beinen auf dem Pariser Platz lag. Auf dessen Bauch kniete ein rotes Männchen mit der strahlenden „Atomkraft? Nein Danke“-Sonne als Gesicht. In der einen Hand ein Schwert, in der anderen das altbekannte Emblem als Schild. Trittin, der Drachentöter, lächelte zufrieden und etwas müde. Es war der Tag, an dem die letzten deutschen Kernkraftwerke abgeschaltet wurden. Der mehr als ein halbes Jahrhundert währende politische Kampf gegen den „Atomstaat“ schien endlich gewonnen.

Beinahe wäre dem Grünen, der als Umweltminister unter Kanzler Schröder das Ende der Nuklear­energie Anfang der 2000er besiegelte und bis zuletzt als Bundestagsabgeordneter darüber wachte, die bittere Launenhaftigkeit der Geschichte dazwischengekommen. Denn schon vor Russlands Angriff auf die Ukraine wuchs in vielen Industrieländern die Erkenntnis, dass allein mit wetterabhängigen Energiequellen wie Wind und Sonne der Abschied von Kohle, Gas und Öl nicht gelingen wird. Die Atomkraft erlebt gerade im Zuge der Klimaschutzdiskussion eine weltweite Renaissance. Als Deutschlands „Energiewende“, die geradewegs in die Abhängigkeit von russischem Erdgas geführt hatte, mit Putins Krieg zum akuten Versorgungs- und Sicherheitsproblem für ganz Europa wurde, setzte selbst in der Bundesrepublik eine zaghafte Debatte darüber ein, ob der Atomausstieg verschoben oder aufgegeben werden sollte.

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