Der Asyl-Fall des Solingen-Terroristen ist typisch!

Wer abgeschoben werden soll, darf meistens bleiben

28.08.2024
Lesedauer: 3 Minuten
Asylsuchende, die aus einem sicheren EU-Nachbarstaat einreisen (wie an der deutsch-österreichischen Grenze), haben eigentlich kein Anrecht auf ein Asylverfahren in Deutschland Foto: AP

Der Messer-Terrorist von Solingen hätte nicht mehr in Deutschland sein dürfen: Issa al Hasan (26) sollte Anfang letzten Jahres abgeschoben werden. In das Land, über das er in die EU einreiste: nach Bulgarien. Doch al Hasan konnte bleiben und nur deshalb jetzt in Solingen morden. Ein schrecklicher Zufall? Nein! Seine geplatzte Abschiebung ist typisch für den Umgang der deutschen Behörden mit ausreisepflichtigen Ausländern. Das zeigen die aktuellsten Zahlen der Bundesregierung.

Einer von 70 976 Syrern, die 2022 einreisten

Tatsächlich kam Issa al Hasan aus Syrien in die EU: im Jahr 2022. In jenem Jahr stellten laut Bundesinnenministerium 70 976 Syrer einen Asylerstantrag in Deutschland. Die meisten von ihnen erhielten allerdings sogenannten „subsidiären Schutz“, durften also bleiben. Der Asylantrag von Issa al Hasan aber wurde abgelehnt. Ihm wurde nachgewiesen, dass er über Bulgarien eingereist war, dort also laut „Dublin“-Regeln seinen Asylantrag hätte stellen müssen. Er war fortan „ausreisepflichtig“, soll also abgeschoben werden.

Zu diesem Zeitpunkt im Jahr 2023 war al Hasan damit einer von 10 340 in Deutschland lebenden Syrer, die „vollziehbar ausreisepflichtig“ sind, also abgeschoben werden müssen.

Abschiebepflichtige bleiben meist jahrelang im Land

Doch al Hasan wurde bekanntermaßen NICHT abgeschoben. Wie die meisten ausreisepflichtigen Syrer!

Die genauen Zahlen der Bundesregierung: 2023 wurden von den 10 340 lediglich 829 ausreisepflichtige Syrer abgeschoben.

Insgesamt waren Ende 2023 in Deutschland 242 642 Personen ausreisepflichtig. Die meisten von ihnen aus dem Irak (24 566), Afghanistan (14 339), der Türkei (13 523) und Russland (12 776).

Viele von ihnen blieben noch jahrelang in Deutschland. Stand 2023 waren insgesamt 82 937 dieser Personen, die laut Rechtslage nicht in Deutschland sein dürften, mehr als sechs Jahre in der Bundesrepublik. 44 178 solcher Personen waren Ende 2023 bereits vier bis sechs Jahre lang im Land, weitere 40 810 zwischen zwei und vier Jahre.

Kaum eine Rückführung nach Bulgarien klappte

Und die Regierungs-Zahlen zeigen auch: Die Abschiebungen von Migranten, die zuerst in einem anderen EU-Land registriert waren – wie eben auch der Solingen-Attentäter in Bulgarien – und später zurückgeführt werden sollten, funktionieren kaum. Im Jahr 2023 wurden nur 3,5 Prozent der geplanten Rückführungen nach Bulgarien tatsächlich vollzogen. Von 28 beschlossenen Rückführungen nach Bulgarien klappte also nur eine einzige.

Insgesamt wurden 2023 nur 5053 Personen in EU-Staaten, in denen sie zuerst europäischen Boden betraten (Bulgarien, Österreich, Frankreich, Spanien) zurückgeführt.

Und selbst wenn Abschiebungen zunächst gelingen, kommt es vielfach zu sogenannten Wiedereinreisen. So kamen von Januar bis November 2023 insgesamt 4122 zuvor erfolgreich abgeschobene Ausländer wieder nach Deutschland zurück – 2106 von Ihnen sogar trotz Wiedereinreisesperre.

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