Es ist DER Abschiebe-Skandal des Jahres: Der mutmaßlich islamistische Solingen-Terrorist Issa al Hasan (26) wurde wegen behördlicher Nachlässigkeit nicht abgeschoben. Weil die Ausländerbehörde nur einmal klingelte und der Syrer nicht zugegen war, passierte nichts mehr – und er blieb in Deutschland.
▶︎ Jetzt kommt heraus, warum die Behörde kein zweites Mal versuchte, al Hasan abzuschieben. Der Grund liefert erschütternde Einblicke in das deutsche Asyl-System.
Weil der Syrer bereits in Bulgarien registriert war, sollte er 2023 in das EU-Land überstellt werden. Im März meldete die Ausländerbehörde den Flug an, am 5. Juni sollte al Hasan nach Sofia ausgeflogen werden. Doch als die Mitarbeiter unangekündigt um 2:30 Uhr in die Unterkunft des Syrers in Paderborn kamen, war er nicht da. Die Abschiebung platzte.
Weshalb der spätere Attentäter genau an seinem geplanten Abschiebe-Tag nicht vor Ort war – das weiß auch die Landesregierung NRW nicht. Ob es nur ein Zufall war oder ob er möglicherweise gewarnt wurde, bleibt unklar.
Absurd: Obwohl al Hasan noch am selben Tag in seine Unterkunft zurückkehrte, passierte NICHTS.
Die Ausländerbehörde versuchte kein zweites Mal, ihn abzuschieben. Sie prüfte, wann der nächste Abschiebeflug nach Bulgarien starten könnte und stellte fest, dass der nächste Flug-Termin nach Ablauf der sechsmonatigen Abschiebefrist läge. Also unterließen die Mitarbeiter weitere Abschiebeversuche.
Das Geld an Issa al Hassan floss einfach weiter
Bemerkenswert: Während eine Abschiebung al Hasans den Behörden binnen sechs Monaten unmöglich schien, klappte die finanzielle Unterstützung des Syrers einwandfrei. Die Tatsache, dass er am Tag der geplanten Abschiebung nicht aufzufinden war, führte nicht zu einer Minderung der Zahlungen. Nach dem Asylbewerberleistungsgesetz standen dem jungen Mann 368 Euro im Monat zu.
Nach BILD-Informationen betrachtet man in der Landesregierung NRW, der die Ausländerbehörde untersteht, die Vorgänge mit Unverständnis. Man tut so, als sei diese Praxis unüblich und kaum bekannt. Denn die Behörde hätte Möglichkeiten gehabt, stärker auf eine Abschiebung hinzuarbeiten.
Weitere unangekündigte Besuche bei Issa al Hasan hätten sich lohnen können: Ein Platz bei einem früheren Abschiebeflug hätte frei werden können. Wäre der Syrer tatsächlich untergetaucht, hätte sich die Abschiebefrist von sechs auf 18 Monate verlängert. Deutschland hätte mehr Zeit gehabt, ihn nach Bulgarien zu bringen.
Stattdessen ließ die Ausländerbehörde die Frist verstreichen, während Deutschland das Recht hatte, al Hasan nach Bulgarien zu überstellen. Er blieb im Land, erhielt einen Schutzstatus und wurde nach Solingen verteilt.
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