Wird der Faeser-Skandal jetzt auch zum Fall für den Staatsanwalt?
Stasi-Experte Hubertus Knabe (64) hat bei der Staatsanwaltschaft Berlin Strafanzeige gegen Bundesinnenministerin Nancy Faeser (53, SPD) gestellt: Tatvorwurf: „Verfolgung Unschuldiger“.
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Der Historiker erklärt: „Aufgrund meiner langjährigen Beschäftigung mit dem Ministerium für Staatssicherheit der DDR halte ich es für äußerst problematisch, wenn das Bundesamt für Verfassungsschutz von der Bundesinnenministerin dazu benutzt wird, Belastungsmaterial gegen einen ihr unterstellten Mitarbeiter zusammenzutragen. Wenn sie das tat, obwohl die Unschuld des Mitarbeiters bereits erwiesen war, ist dies eine Straftat. Es stellt sich der Eindruck ein, dass so lange weiter ermittelt werden sollte, bis sich doch noch etwas Belastendes findet.“ Zu diesem Zweck sei auch die übliche Frist zur Durchführung der Vorermittlungen deutlich überschritten.
Foto: Strafanzeige gegen Frau Bundesministerin Nancy Faeser privat
Er schreibt an die Anklage-Behörde: Wie einem „Vermerk des Abteilungsleiters Z des Bundesinnenministeriums (BMI) zu entnehmen ist, wurde Frau Faeser von diesem über den Abschluss der Vorermittlungen gegen den damaligen Präsidenten des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik, Arne Schönbohm, informiert“. Daraufhin habe Faeser die Rückmeldung bekommen, dass alle relevanten Behörden und Abteilungen bereits beteiligt seien und „es schlicht nicht mehr gäbe“.
Mit diesem Ergebnis sei die Ministerin „sichtlich unzufrieden“ gewesen. „Sie fand die Dinge, die wir ihr zugeliefert haben, zu ‚dünn‘“, wie es heißt. Die Mitarbeiter des BMI „sollten nochmals BfV abfragen und alle Geheimunterlagen zusammentragen“. Außerdem habe Sie um verschiedene „Nacherhebungen“ gebeten, die teilweise bereits erfolgt waren.
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Experte erklärt: Auf diese Details kommt es an
Professor Michael Kubiciel lehrt Strafrecht an der Uni Augsburg. Er sagt gegenüber BILD: „Für einen Anfangsverdacht der strafbaren Verfolgung Unschuldiger ist entscheidend, ob der zur Verfolgung von Disziplinarvergehen Zuständige sicher wusste, dass keine sachlichen Gründe für eine Fortführung der Untersuchungen bestanden, beispielsweise weil Untersuchungen aus sachfremden Erwägungen fortgeführt werden sollten. Verfolgungseifer oder politische Zeitpläne wären solche sachfremden Erwägungen. Bei Verfolgung Unschuldiger sind Gefängnisstrafen von drei Monaten bis zu fünf Jahren vorgesehen.“
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Innenexperte Stefan Heck (41, CDU): „Falls hier ein Anfangsverdacht für Verfolgung Unschuldiger vorliegt, hat die Affäre eine neue Dimension.“
Ein Sprecher des Ministeriums: Bei einer Vorprüfung, ob ein Disziplinarverfahren eingeleitet werde, gehe „Gründlichkeit vor Schnelligkeit“.


