Keine Mehrheit in der Länderkammer

„Sicherheitspaket“ scheitert in Teilen am Bundesrat

18.10.2024
Lesedauer: 2 Minuten
Bildquelle: tagesschau.de

Das vom Bundestag kurz zuvor verabschiedete „Sicherheitspaket“ der Ampel-Koalition ist im Bundesrat teilweise gescheitert. Das Gesetz, das mehr Befugnisse für die Sicherheitsbehörden vorsieht, bekam in der Länderkammer keine Mehrheit.

Das sogenannte Sicherheitspaket der Ampel-Koalition ist im Bundesrat teilweise gescheitert. Das vom Bundestag kurz zuvor beschlossene Gesetz für eine Erweiterung der Befugnisse für die Sicherheitsbehörden bekam in der Abstimmung in der Länderkammer keine Mehrheit. Ein zweites Gesetz mit Regelungen zu Leistungen für Asylbewerber und Messerverboten ließ der Bundesrat dagegen passieren.

Mit dem abgelehnten Gesetz sollten die Sicherheitsbehörden unter anderem die Möglichkeit bekommen, in bestimmten Fällen biometrische Daten im Internet abzugleichen. Die Suche nach Gesichtern und Stimmen mittels einer automatisierten Anwendung sollte aber nur dann erlaubt sein, wenn dies der Präsident des Bundeskriminalamtes (BKA) oder seine Vertretung von einem Gericht genehmigen lässt. Bei Gefahr im Verzug hätte der BKA-Chef oder einer der drei Vize selbst die Anordnung für eine Dauer von maximal drei Tagen treffen müssen.

Bayern und Berlin lehnen Pläne ab

In der vorherigen Debatte im Bundesrat hatten Vertreter Bayerns und Berlins ihre Ablehnung der Pläne deutlich gemacht. Der bayerische Staatskanzleichef Florian Herrmann von der CSU kritisierte das Paket als unzureichend und sprach von entkernten Regelungen. Die irreguläre Migration werde so nicht bekämpft werden. Vorgesehene Messerverbote seien reine Symbolpolitik.

Dagegen betonte der rheinland-pfälzische Innenminister Michael Ebling von der SPD, das Paket sei eine geeignete Antwort. Er rief dazu auf, das Mehr an Sicherheit und Befugnissen für die Polizei nicht unnötig zu verhindern, wenn es einem noch nicht genug sei.

Den anderen Teil des „Sicherheitspakets“ ließ der Bundesrat passieren. So sollen Asylbewerber, für deren Schutzersuchen nach den sogenannten Dublin-Regeln ein anderes europäisches Land die Verantwortung trägt, von staatlichen Leistungen ausgeschlossen werden – wenn die Ausreise für sie rechtlich und tatsächlich möglich ist. Ausnahmen soll es geben, wenn Kinder betroffen sind. Zudem sollen Messerverbote im öffentlichen Raum ausgeweitet werden.

Bundestag und Regierung können Vermittlungsausschuss anrufen

Nachdem der Bundesrat einen Teil des Gesetzes abgelehnt hat, haben Bundestag und Bundesregierung nun noch die Möglichkeit, den Vermittlungsausschuss anzurufen. Dieser ist ein gemeinsamer Ausschuss von Bundestag und Bundesrat, in dem beide Häuser gleich stark vertreten sind. Er gilt als parlamentarisches „Hilfsorgan“, das bei umstrittenen Gesetzesvorhaben eingeschaltet werden kann, um eine Einigung zu finden.

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