Pläne der EU-Kommission

Neues EU-Gesetz für Rückführungen angekündigt

15.10.2024
Lesedauer: 2 Minuten
Bildquelle: tagesschau.de

Der Prozess der Rückführung von illegal eingereisten Migranten soll in der EU bald reibungsloser laufen. Das kündigte Kommissionspräsidentin von der Leyen an. Ein entsprechender Entwurf soll den EU-Staaten bald vorgelegt werden.

Die EU-Kommission will einen neuen Gesetzentwurf zur Rückführung illegal eingereister Migranten vorlegen. Dies kündigte Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen in einem am Montagabend veröffentlichten Brief an die 27 Mitgliedstaaten an. Der Vorschlag werde „klare Kooperationsverpflichtungen für rückgeführte Personen“ enthalten und habe die Absicht, „den Rückführungsprozess wirksam zu straffen“.

„Aber wir brauchen einen neuen Rechtsrahmen, um unsere Handlungsfähigkeit zu verbessern“, fügte von der Leyen in dem Brief hinzu. Die Länder müssten „eine Ebene der Harmonisierung und des Vertrauens“ aufbauen, so dass ein jeder Mitgliedsstaat die Entscheidung des anderen anerkenne. Dies würde sicherstellen, dass „Migranten, gegen die in einem Land eine Rückführungsentscheidung ergangen ist, keine Lücken im System ausnutzen können, um eine Rückführung in einem anderen Land zu vermeiden“.

Änderungen im EU-Asylsystem

Die EU-Mitgliedsländer hatten sich erst im Frühjahr mühsam auf eine Reform des Gemeinsamen europäischen Asylsystems (Geas) geeinigt, die unter anderem verschärfte Abschieberegeln vorsieht. Seither forderten unter anderem die Niederlande und Ungarn, von den gemeinsamen Asylregeln ausgenommen zu werden. Solche sogenannten Opt-outs erfordern jedoch eine EU-Vertragsänderung, der alle Mitgliedsländer zustimmen müssen. 

Die im Frühjahr vereinbarte Geas-Reform soll ab Juni 2026 gelten. Dadurch sollen unter anderem erstmals schnellere Asylverfahren direkt an den EU-Außengrenzen möglich werden. Führende Migrationsexperten halten Geas hinsichtlich von Rechtsstaatlichkeit und Menschenrechten für problematisch.

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