Wiederholung der Bundestagswahl

In zwei Berliner Wahlkreisen wird es knapp

20.10.2022
Lesedauer: 4 Minuten
Foto: © picture alliance/dpa/dpa-Zentralbild / Foto: Monika Skolimowska/dpa

Um den Umfang der Wahlwiederholung gab es offen Streit zwischen den Ampel-Fraktionen. Die SPD kündigt an, den Prozess der Wahlprüfung im Bundestag zu überdenken.

Im Gezerre um eine Wiederholung der Bundestagswahl in Berlin gibt es eine Einigung zwischen den Ampel-Fraktionen. SPD, Grüne und FDP verständigten sich am Mittwochabend darauf, die Wahl in 431 Wahllokalen von rund 2300 wiederholen zu lassen. Dabei soll sowohl die Zweit- als auch die Erststimmenabgabe wiederholt werden. Eine entsprechende Beschlussempfehlung will der Wahlprüfungsausschuss des Bundestags am 7. November in einer Sondersitzung fassen. Das Parlament soll dann vier Tage später am 11. November über die Empfehlung abstimmen.

Von der Wahlwiederholung sind alle zwölf Berliner Bezirke betroffen, insbesondere Friedrichshain-Kreuzberg, Charlottenburg-Wilmersdorf, Pankow und Reinickendorf. In den drei letztgenannten könnte es, anders als in den anderen Wahlkreisen, auch dazu kommen, dass in Folge der Wiederholungswahl andere Direktkandidaten in den Bundestag einziehen werden.

In Reinickendorf gewann 2021 die CDU-Kandidatin Monika Grütters mit nur 1,4 Prozentpunkten Vorsprung vor SPD-Kandidat Torsten Einstmann. In Pankow schlug der Grüne Stefan Gelbhaar den SPD-Mann Klaus Mindrup um vier Prozentpunkte. Und in Charlottenburg-Wilmersdorf setzte sich Berlins Ex-Regierender Bürgermeister Michael Müller mit 3,5 Prozentpunkten gegen die Grüne und aktuelle Familienministerin Lisa Paus durch.

Dass die Wiederholungswahl in dem vorgeschlagenen Umfang große Auswirkungen auf die relative Sitzverteilung im Bundestag haben wird, ist nicht zu erwarten. Am ehesten könnte die SPD von einem besseren Wahlergebnis profitieren, der Partei fehlen rein rechnerisch nur 802 Stimmen für ein zusätzliches Mandat. Die CDU müsste am ehesten um ein Mandat bangen, wenn sie schlechter abschneidet als bei der Wahl 2021.

Die Entscheidung des Bundestages wird wohl vom Bundesverfassungsgericht überprüft

Sollte der Bundestag der Beschlussempfehlung des Wahlprüfungsausschusses folgen, kann dagegen noch juristisch vorgegangen werden. Johannes Fechner, Obmann im Wahlprüfungsausschuss für die SPD-Fraktion, geht davon aus, dass von dieser Möglichkeit auch Gebrauch gemacht wird. „Ich halte es für durchaus möglich, dass es gegen diesen Beschluss Klage vor dem Bundesverfassungsgericht geben wird“, sagte Fechner am Donnerstag. Der SPD-Politiker rechnet damit, dass die Prüfung des Gerichts rund ein Jahr dauern könnte. Mit einem möglichen Wiederholungswahltermin wäre demnach erst im Jahr 2024 zu rechnen.

Fechner betonte, dass es sich bei der Entscheidung, in 431 Wahllokale nachwählen zu lassen, um einen Kompromiss zwischen den Parteien handelt. Im Juli einigten sich die Parteien zunächst auf eine Wiederholungswahl in mehr als 400 Wahllokalen. Nach Tagesspiegel-Informationen war das vor allem der FDP zu viel. Dahinter steht dem Vernehmen nach die Sorge, dass bei einer geringeren Wahlbeteiligung weniger Kandidaten über die Berliner Landesliste in den Bundestag einziehen würden – selbst wenn sich am Wahlergebnis nichts ändert.

Der Prozess war nicht glücklich.

SPD-Bundestagsabgeordneter Johannes Fechner über den Ampel-Kompromiss.

Ende September einigten sich die drei Parteien dann zunächst auf 300 Wahllokale, was auf scharfe Kritik der Opposition und auch von den Juristen der Bundestagsverwaltung stieß. In einem Vermerk des Sekretariats des Wahlprüfungsausschusses, der dem Tagesspiegel vorliegt, wurden zahlreiche juristische Bedenken angeführt.

So gingen die Ampelfraktionen etwa erst dann von einem Wahlfehler aus, wenn ein Wahllokal nach 18.45 Uhr noch geöffnet war. Diese „starre zeitliche Grenze“ dürfte „nur schwierig zu begründen sein“, heißt es in dem Aktenvermerk. Zu der Annahme, dass eine Wahlunterbrechung unter zehn Minuten kein Wahlfehler darstelle, heißt es in dem Papier: „Dieser Vorschlag dürfte sich nicht im Einklang, sondern im Widerspruch zur bisherigen Entscheidungspraxis des Wahlprüfungsausschusses befinden.“

In ihrem jetzigen Kompromiss haben die Ampelfraktionen die Kriterien etwas verschärft. So ist jetzt von einem Wahlfehler die Rede, wenn ein Wahllokal länger 18.30 Uhr geöffnet hatte, für Wahlunterbrechungen wurde die Zeitgrenze vollständig aufgehoben.

„Der Prozess war nicht glücklich“, sagte Fechner mit Blick auf das Gezerre um den Umfang der Wahlwiederholung. „Wir wollen jetzt nochmal beraten, ob es klug ist, dass Abgeordnete selbst über eine Wahlwiederholung entscheiden.“

Mit ihrem Kompromiss, in 431 Wahlbezirken nochmal abstimmen zu lassen, stellt sich die Ampel explizit gegen die Einschätzung des Berliner Landesverfassungsgerichts. Dieses sieht die Fehler bei der Abgeordnetenhauswahl am 26. September als so schwerwiegend an, dass es dazu tendiert, die zeitgleich mit der Bundestagswahl stattgefundene Wahl zum Abgeordnetenhaus und zu den Bezirksverordnetenversammlungen komplett wiederholen zu lassen.

Dabei verwies das Gericht zum einen auf eine unzureichende organisatorische Vorbereitung der Wahl sowie auf eine unzureichende Dokumentation der Wahlfehler. Daraus schlussfolgerte das Verfassungsgericht, dass die bekannten Wahlpannen nur, so wörtlich, „die Spitze des Eisbergs“ seien und eine vollständige Wahlwiederholung voraussichtlich notwendig mache.

Dieser Argumentation folgten die Ampelfraktionen nicht. „Wähler müssen auch darauf vertrauen können, dass ihr Votum Bestand hat“, sagte Fechner mit Blick auf die übergroße Mehrheit an korrekt abgegeben Stimmen.

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