Die Innenministerin sollte im Bundestag ihren Skandal aufklären. Sie fehlte aus „gesundheitlichen Gründen“ – gab aber ein Interview
Sie verpasste „aus gesundheitlichen Gründen“ eine brisante Ausschuss-Sitzung – gab aber gleichzeitig ein Interview!
Am Dienstagmorgen sollte Innenministerin Nancy Faeser (53, SPD) an der Sondersitzung des Innenausschusses teilnehmen, um über den Skandal-Rauswurf von Ex-Cyberabwehr-Chef Arne Schönbohm (54) Rechenschaft abzulegen. Und ihre hochbrisante Rolle darin.
▶︎ ABER: Faeser kam nicht in den Ausschuss, ließ sich „aus gesundheitlichen Gründen“ entschuldigen. Und das, obwohl Faeser, die auch SPD-Spitzenkandidatin in Hessen ist, am Montag noch Wahlkampfauftritte absolvierte.
Jetzt kommt heraus: Am Dienstagvormittag gab Faeser der Deutschen Presse-Agentur (dpa) in Wiesbaden ein Wahlkampf-Interview! Dies beweist auch ein Foto, das während des Interviews entstanden ist.
▶︎ Dies bestätigte das Bundesinnenministerium auf BILD-Anfrage. Die Sprecher-Erklärung: „Bundesinnenministerin Faeser hatte heute früh einen wichtigen Arzttermin infolge ihrer überstandenen Corona-Infektion, der in ihrem Heimatort war. Daher war sie im Deutschen Bundestag entschuldigt.“
Aus der Union, die Faeser zum Rapport bestellt hatte, gibt es deutliche Kritik. CDU-Politiker Jens Spahn (43) sagte zu BILD, dass Faeser „lieber Wahlkampf macht“ als dem Parlament „zu einem Skandal im eigenen Ministerium Rede und Antwort zu stehen“. Spahn weiter: „Diese Ampel vergrößert so den Frust im Land jeden Tag ein Stückchen mehr.“
Foto: privat
Faeser hatte Schönbohm im Oktober 2022 von seinem Posten entfernt. Es ging um Vorwürfe von ZDF-Satiriker Jan Böhmermann, der Schönbohm eine Nähe zu russischen Geheimdiensten unterstellt hatte. Diese Vorwürfe erwiesen sich als falsch. Dennoch beendete Faeser ein Vorverfahren gegen den damaligen Cyber-Abwehrchef nicht und ließ weiter ermitteln.
Deshalb verlangte die Ministerin von ihren Beamten immer weiter nach solchen zu suchen. Hierbei wurde das von ihr beaufsichtigte Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) eingesetzt – wie eine Detektei nur mit geheimdienstlichen Befugnissen – „um Belastungsmaterial gegen Schönbohm zu erschnüffeln“, bemerkt ein Insider. Dieses Vorgehen sei rechtswidrig.
Ob Faeser tatsächlich rechtswidrig handelte, wollte der Innenausschuss des Deutschen Bundestages in der Sitzung klären – doch Faeser blieb fern …


