Luxusmarke illegal?

Faeser setzt Chanel versehentlich auf Verbotsliste

24.07.2024
Lesedauer: 2 Minuten
Nancy Faeser (Archivbild): Die Bundesinnenministerin hat am Mittwoch das Islamische Zentrum Hamburg verboten. (Quelle: IMAGO/Jürgen Heinrich/imago)

Das Bundesinnenministerium hat am Mittwoch einen islamistischen Verein verboten. Auf der Verbotsliste landete jedoch auch die Luxusmarke Chanel. Wie es dazu kam.

Im Zuge des Verbots des Islamischen Zentrums Hamburg (IZH) ist dem Bundesinnenministerium ein Fauxpas unterlaufen. In der Bekanntmachung des Verbots im Bundesanzeiger führt die Behörde auch den YouTube-Kanal der Luxusmarke Chanel auf. Zuerst hatte darüber der Sender RTL berichtet.

Das Bundesinnenministerium hat das IZH am Mittwoch verboten, weil es sich um eine extremistische, verfassungsfeindliche Organisation des Islamismus handele. Vom Verbot betroffen seien auch IZH-Teilorganisationen in mehreren Städten. Das Vermögen der Gruppierungen werde beschlagnahmt. Dazu wurden auch die Internetauftritte wie etwa YouTube-Kanäle des IZH und seiner Teilorganisation verboten. Mehr zu dem Verbot lesen Sie hier.

Das Bundesinnenministerium (BMI) erklärte dem Sender, dass der Link zum YouTube-Auftritt der Luxusmarke Chanel „aufgrund eines redaktionellen Versehens“ in die Bekanntmachung aufgenommen worden sei. „Das BMI steht bereits in Kontakt mit dem Bundesanzeiger, um schnellstmöglich eine Korrektur zu erreichen (keine Neu-Veröffentlichung).“ Bis zum Mittwochnachmittag um 17 Uhr ist diese Korrektur jedoch nicht erfolgt. „Rechtliche Konsequenzen für das versehentlich betroffene Unternehmen ergeben sich nicht“, merkte das Ministerium an.

Die Bekanntmachung des Verbots des Islamischen Zentrums Hamburg im Bundesanzeiger (Screenshot): Auf die Verbotsliste kam versehentlich der YouTube-Kanal der Luxusmarke Chanel (von t-online gelb hervorgehoben). (Quelle: Screenshot Bundesanzeiger)

Iran bestellt deutschen Botschafter ein

Der Bundesanzeiger ist das Amtsblatt der deutschen Behörden. Dort werden alle öffentlichen Bekanntmachungen der Ministerien und anderer Bundesbehörden veröffentlicht. Herausgeber ist das Bundesjustizministerium.

Die Aktion richtet sich gegen schiitische Gruppen, die als Iran-nah gelten und denen die Unterstützung terroristischer Gruppen vorgeworfen wird. Das iranische Außenministerium bestellte den deutschen Botschafter in Teheran, Hans-Udo Muzel, ein, wie die staatliche Nachrichtenagentur Irna meldete. Mehr dazu lesen Sie hier. Der Iran begreift sich als Schutzmacht der Schiiten. Sie und die Sunniten bilden die beiden Hauptzweige des Islams.

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