Er plante ein Attentat auf israelische Botschaft

Die unfassbare Begründung, warum der IS-Terrorist nicht abgeschoben wurde

24.10.2024
Lesedauer: 3 Minuten
Der terrorverdächtige Libyer Omar A. (28) wurde am Sonnabend von Elitepolizisten in Bernau festgenommen Foto: Sven Moschitz

Bernau – Er soll einen Anschlag auf die israelische Botschaft in Berlin geplant und vorbereitet haben. Am Sonnabend wurde der Libyer Omar A. in seiner Unterkunft in Bernau (Brandenburg) unter Terrorverdacht festgenommen, ein Haftbefehl erlassen.

Der 28-Jährige, der sich zur Terror-Organisation „Islamischer Staat“ (IS) bekennt, lebt seit zwei Jahren in Deutschland. Sein Asylantrag wurde im September 2023, also vor mehr als einem Jahr, abgelehnt. Seitdem ist er ausreisepflichtig. Doch abgeschoben wurde er nicht. Warum nicht?

Sein Asylantrag wurde im September 2023 abgelehnt. Trotzdem ist Omar A. weiterhin in Deutschland
Foto: Privat

BILD fragte beim Innenministerium Brandenburg nach. Die Antwort: „Rückführungen nach Libyen sind aktuell nicht möglich, da es keine direkte Flugverbindung für Abschiebungen dorthin gibt“.

Wie bitte? BILD fragte noch mal nach, wollte wissen, warum Omar A. dann nicht auf anderem Wege abgeschoben wurde. Daraufhin gestand die Behörde dann: „Es hat keinen Abschiebeversuch gegeben.“ Der Grund dafür: Offenbar Behörden-Bummelei!

Denn: A. war zwar seit September 2023 ausreisepflichtig, die für Abschiebungen zuständige Ausländerbehörde wurde aber erst neun Monate später Ende Juli 2024 in einer Sammelübersicht vom Landkreis Barnim darüber informiert!

Warum der Fall nicht sofort der Ausländerbehörde gemeldet wurde? Die irre Begründung des Landkreises gegenüber BILD: Eine Abschiebung nach Libyen sei zu dem Zeitpunkt bereits als „aussichtslos“ bewertet worden. Deshalb habe man sich gegen eine Meldung entschieden.

In dieser Flüchtlingsunterkunft in Bernau lebte Omar A. Dort wurde er am Sonnabend festgenommen
Foto: Olaf Selchow

Die Opposition im Bund ist außer sich. CDU-Innenpolitiker Christoph de Vries (49) zu BILD: „Der Fall Omar A. steht sinnbildlich für das Versagen der Bundesregierung bei der Durchsetzung von Ausreisepflichten.“ Von Abschiebungen in großem Stil, wie von Kanzler Olaf Scholz (66, SPD) angekündigt, „ist weit und breit keine Spur“. De Vries spricht von „Staatsversagen“. Daran änderten auch die Abschiebeflüge nach Afghanistan nichts.

Terrorist war Behörden nicht als Gefährder bekannt

Laut Bundesanwaltschaft ist A. mutmaßlicher Unterstützer der Terror-Organisation „Islamischer Staat“. Für die Planung seines Attentats habe er sich mit einem IS-Mitglied in einem Messenger-Chat ausgetauscht.

Inzwischen hat der Bundesgerichtshof in Karlsruhe Haftbefehl gegen Omar A. erlassen. Er sitzt in U-Haft.

Die rechtzeitige Festnahme des Verdächtigen ist einem konkreten Hinweis eines ausländischen Nachrichtendienstes zu verdanken. Dabei soll es sich um einem befreundeten Geheimdienst aus Nordafrika handeln. Die Agenten fingen brisante Nachrichten ab.

Den deutschen Behörden war der 28-Jährige bis dahin nicht als Gefährder bekannt.

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