Ampel-Gesetzgebung

Deutschland setzt mit 200 000 Einbürgerungen einen Rekord – die meisten kommen aus Syrien

28.05.2024
Lesedauer: 5 Minuten
Sie kamen aus Syrien: Asylbewerber vertreiben sich im brandenburgischen Eisenhüttenstadt ihre Zeit in einer Unterkunft. Foto: Sean Gallup / Getty

Noch nie bekamen so viele Menschen den deutschen Pass wie im vergangenen Jahr. Eine neue Gesetzgebung der «Ampel» wird das Verfahren für Neubürger künftig noch erleichtern.

Im vergangenen Jahr wurden in Deutschland so viele Menschen eingebürgert wie seit 25 Jahren nicht – und das, obwohl das beschlossene neue Staatsbürgerschaftsrecht noch gar nicht in Kraft ist. Rund 200 100 Ausländer seien im Jahr 2023 eingebürgert worden, teilte das Statistische Bundesamt (Destatis) am Dienstag mit. Dieser Anstieg liegt vor allem darin begründet, dass die Asylmigranten von 2015 und 2016 inzwischen lange genug im Land sind, um in den Genuss der regulären Einbürgerung nach acht Jahren zu kommen.

Damit stieg die Zahl der Einbürgerungen im Vergleich zum Vorjahr um etwa 31 000, das entspricht einem Plus von 19 Prozent. Bereits im Jahr 2022 war die Zahl der Einbürgerungen im Vergleich zum Vorjahr um rund 37 000, also um 28 Prozent, gestiegen.

Die eingebürgerten Personen waren im Durchschnitt 29,3 Jahre alt und damit deutlich jünger als die Gesamtbevölkerung, deren Durchschnittsalter bei 44,6 Jahren liegt. Der Männeranteil liegt bei 55 Prozent und somit höher als jener in der Gesamtbevölkerung.

Die meisten Eingebürgerten sind syrische Staatsbürger

Die grösste Gruppe, genau 75 500 Personen, unter den im Jahr 2023 Eingebürgerten machen Menschen aus Syrien aus – knapp zwei Drittel davon sind Männer. Sie hielten sich vor ihrer Einbürgerung im Schnitt 6,8 Jahre in Deutschland auf.

Die hohe Zahl an Einbürgerungen syrischer Staatsangehöriger hängt mit der Zuwanderungswelle aufgrund des Bürgerkriegs zusammen. Asylbewerber von dort haben eine Schutzquote von fast hundert Prozent, sie gelten als subsidiär schutzberechtigt. Zudem wird nach Syrien nicht ausgeschafft.

Die zweitgrösste Gruppe nach Herkunft bilden mit jeweils 10 700 Einbürgerungen türkische und irakische Staatsangehörige. Bei den Irakern ist die Zahl der Einbürgerungen im Vergleich zum Jahr davor um 57 Prozent gestiegen, während sie bei türkischen Staatsangehörigen um 25 Prozent zurückging. Die nächstgrössere Gruppen sind Menschen aus Rumänien und Afghanistan. Ukrainer hingegen machten lediglich 3 Prozent aller Einbürgerungen aus.

Im vergangenen Jahr sind besonders viele Türken über das Asylsystem nach Deutschland eingewandert, obwohl sie kaum Chancen auf einen Aufenthaltstitel haben. Ein Grund dafür ist die wirtschaftliche Lage in der Türkei, die sich in den letzten Jahren verschlechtert hat. Ausserdem fürchten viele die Verschärfung der EU-Asylregeln, so dass sie die aus ihrer Sicht letztmalige Gelegenheit nutzen wollen, um nach Europa zu gelangen.

Schweizer Verfahren ist strikter

Gewöhnlich muss sich ein Einwanderer acht Jahre in Deutschland aufhalten, um eingebürgert zu werden. Die Zeit kann aber auf fünf Jahre verkürzt werden, etwa durch einen absolvierten Integrationskurs und durch besondere Integrationsleistungen. Dazu zählt etwa ehrenamtliches Engagement.

In der Schweiz ist das Einbürgerungsverfahren strikter. Der Bund verlangt von Kandidaten, dass sie seit mindestens zehn Jahren einen Wohnsitz in der Schweiz haben. Die Kantone schreiben jeweils eigene Wohnsitzfristen vor. Die müssen mindesten zwei und dürfen höchstens fünf Jahre betragen.

Auf der kantonalen und gemeindlichen Ebene gibt es verschiedene Hürden. Die Kantone können ausserdem zusätzliche Integrationsvoraussetzungen festlegen und die Vorgaben des Bundes verschärfen – solche Befugnisse haben die deutschen Bundesländer nicht.

In einem Kanton kann eine Einbürgerung bis zu 2000 Franken pro Person kosten, in den Gemeinden variiert der Preis zwischen 500 und 1000 Franken. In Deutschland beträgt die Gebühr nur 255 Euro pro erwachsene Person.

Künftig sind Einbürgerungen noch einfacher

Mit dem neuen Staatsangehörigkeitsrecht, das ab dem 27. Juni 2024 in Kraft tritt, können Ausländer in Deutschland künftig bereits ab fünf Jahren Aufenthalt eingebürgert werden, in Einzelfällen sogar schon ab drei Jahren. Im europäischen Vergleich bewegt sich die Bundesrepublik damit vom Mittelfeld in die Spitzengruppe, was die Mindestzeit für eine Einbürgerung angeht.

In Deutschland geborene Kinder ausländischer Eltern erhalten dann automatisch die deutsche Staatsangehörigkeit, wenn ein Elternteil seit über fünf Jahren rechtmässig in Deutschland lebt und ein unbefristetes Aufenthaltsrecht hat. Die deutsche Regierung begründet den Schritt damit, dass Kinder und Jugendliche laut Studien mit deutscher Staatsangehörigkeit bessere Bildungschancen hätten.

Ausserdem kann nach dem neuen Gesetz künftig jeder, der die deutsche Staatsbürgerschaft bekommen möchte, auch seinen alten Pass behalten. Bis dahin war es nicht selbstverständlich, nach der Einbürgerung einen Status als Doppelstaatler zu erhalten.

Opposition kritisiert erleichterte Einbürgerungen

Die Opposition hat angekündigt, die Reform des Staatsbürgerschaftsrechts rückgängig zu machen, sollte sie wieder Regierungsverantwortung haben. Der innenpolitische Sprecher der Unionsfraktion Alexander Throm sagte der «Welt»: «Eine Einbürgerung nach fünf oder gar drei Jahren kann nicht die Regel sein: Der Pass muss am Ende einer gelungenen Integration stehen, nicht zwischendrin.»

Der CDU-Bundestagsabgeordnete kritisierte die Koalition aus SPD, Grünen und FDP dafür, bei der Reform «völlig falsch abgebogen» zu sein. «Es gab überhaupt keinen Grund, die Hürden für die Einbürgerung zu senken – ausser vielleicht die Hoffnung, bei der nächsten Bundestagswahl ein paar mehr dankbare Wähler zu haben.» Throm sieht die Gefahr, dass Migranten eingebürgert werden, die nicht ausreichend integriert sind.

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