Bilanz nach neun Monaten

Deutschland registriert mehr als 53.000 illegale Einreisen

27.10.2024
Lesedauer: 3 Minuten
Von einer unerlaubten Einreise spricht die Polizei, wenn ein Ausländer ohne einen gültigen Aufenthaltstitel die Grenze überqueren will. (Foto: dpa)

Grenzkontrollen sind im Schengen-Raum eigentlich nicht vorgesehen. Innenministerin Faeser ordnet sie ab Mitte September in Deutschland an. Bis dahin gab es bereits Tausende illegale Einreisen. Hunderte Schleuser werden dabei festgenommen.

Bei Kontrollen an den deutschen Landgrenzen hat die Bundespolizei in den ersten neun Monaten dieses Jahres 53.410 unerlaubte Einreisen registriert. 28.321 Personen wurden bundesweit an den Landgrenzen zurückgewiesen, wie die „Bild“-Zeitung berichtet. Die Zahlen wurden mittlerweile von der Bundespolizei bestätigt.

Die Bundespolizisten setzten 1195 Schleuser fest und registrierten 1088 Schleusungen. Die Behörde wies darauf hin, dass Kontrollen an den Flug- und Seehäfen nicht berücksichtigt sind und sich die Zahl an den Landgrenzen noch ändern können, etwa wegen Nacherfassungen.

Von Januar bis einschließlich September griffen die Beamten in insgesamt 7.783 Fällen Personen auf, bei denen offene Haftbefehle vollstreckt wurden. Bei den zuvor verübten Delikten handelt es sich unter anderem um nicht bezahlte Geldstrafen, schwere Straftaten und nicht angetretene Haft. In manchen Fällen lagen auch internationale Fahndungen vor.

Viele wollen es erneut versuchen

Die meisten Zurückweisungen gab es laut „Bild“-Zeitung an den Grenzen zur Schweiz (9113 Personen), Polen (7862), Österreich (5468) und an der französischen Grenze (2350). Am meisten abgewiesen wurden Ukrainer (5935 Personen), Syrer (4708) und Afghanen (2396). Die Beamten stellten 1482 abgeschobene Migranten fest, die trotz Sperre wieder einreisen wollten.

Von einer unerlaubten Einreise spricht die Polizei, wenn ein Ausländer ohne einen gültigen Aufenthaltstitel die Grenze überqueren will. Zurückweisungen sind vor allem dann möglich, wenn jemand kein Asylbegehren äußert oder wenn für den Betroffenen eine temporäre Wiedereinreisesperre gilt. Das ist etwa der Fall, wenn jemand zuvor abgeschoben wurde, oder bei Menschen, die aus sogenannten sicheren Herkunftsländern kommen, wenn ihr Asylantrag zuvor bereits als „offensichtlich unbegründet“ abgelehnt wurde.

Kontrollen seit Mitte September

Grenzkontrollen sind im Schengen-Raum eigentlich nicht vorgesehen. Bundesinnenministerin Nancy Faeser begründete die Anordnung stationärer Kontrollen an allen Landgrenzen ab Mitte September mit irregulärer Migration sowie dem Schutz vor islamistischen Terroristen und grenzüberschreitender Kriminalität. Von der Ausweitung betroffen waren die Grenzen zu Dänemark, den Niederlanden, Belgien und Luxemburg. An der Grenze zu Frankreich wurde zuvor bereits wegen der Olympischen Spiele in Paris kontrolliert.

An den Grenzen zu Polen, Tschechien und der Schweiz gibt es Kontrollen schon seit Mitte Oktober vergangenen Jahres, an der deutsch-österreichischen Landgrenze wurden sie bereits im Herbst 2015 eingeführt. Während der Fußball-Europameisterschaft in Deutschland wurde im Sommer zeitweise bereits an allen deutschen Landgrenzen kontrolliert.

Stationäre Grenzkontrollen sind eine Voraussetzung für Zurückweisungen, da diese Maßnahme nur direkt an der Grenze möglich ist. Zurückschiebungen von Asylbewerbern, für die deren Verfahren ein anderes EU-Land die Verantwortung trägt, sind auch im grenznahen Bereich möglich, hier sind die Voraussetzungen und der Aufwand jedoch deutlich umfangreicher. Eine Bilanz zu den Gesamtzahlen und zur Wirkung der Grenzkontrollen will die Bundespolizei am 1. November veröffentlichen.

Quelle: ntv.de, mba/dpa

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