„Geheimtreffen“ in Potsdam

Correctiv-Chef David Schraven gesteht Falschbehauptung

19.06.2024
Lesedauer: 3 Minuten
David Schraven ist Gründer und einer der Geschäftsführer von Correctiv. Hier spricht er auf einer Demonstration des Bündnisses Essen stellt sich quer. Bildquelle: INA FASSBENDER/AFP

Hat das Landgericht Hamburg die Kernthese des Correctiv-Artikels aus dem Januar bestätigt, wonach Rechte und Rechtsextreme in Potsdam die millionenfache Vertreibung von Menschen mit Migrationshintergrund geplant hatten? Das hatte David Schraven, Geschäftsführer der Medien-NGO Correctiv, Anfang März in einem Interview mit der FAZ behauptet. Er sagte, das Gericht habe den „Kern unseres Artikels bestätigt“, und zwar, „dass bei diesem Geheimtreffen über einen Masterplan gesprochen wurde, mit dem ‚Remigration‘ betrieben werden sollte“.

Im Mai hatte ihm das Landgericht Hamburg auf Antrag des Staatsrechtlers Ulrich Vosgerau diese Falschbehauptung untersagt. „Die so verstandene Tatsachenbehauptung ist unwahr“, stellte das Gericht in seinem Beschluss fest, der der Berliner Zeitung vorliegt. Jetzt hat Schraven diesen Beschluss anerkannt und somit eingeräumt, dass er im FAZ-Interview eine Falschbehauptung über den Artikel von Correctiv in die Welt gesetzt hatte. Damit ist der Beschluss jetzt rechtskräftig.

Vor Gericht ging es um mehrere Passagen – nicht um den „Kern“ des Textes

Das Gericht argumentierte in seinem Beschluss, die Kernthesen des Artikels seien gar nicht Kern des Rechtsstreits zwischen Correctiv und Vosgerau gewesen, der an dem Treffen in Potsdam teilgenommen hatte. Konkret sei es ausschließlich um die äußerungsrechtliche Zulässigkeit mehrerer Formulierungen im Correctiv-Artikel „Geheimplan gegen Deutschland“ gegangen, gegen die Vosgerau geklagt hatte. Kurz nach dem Urteil im Mai löschte die FAZ die Passage aus dem Interview, ohne den Grund für die Löschung mit einem Transparenzhinweis kenntlich zu machen.

Hintergrund für Vosgeraus Klage war ein Prozess vor dem Landgericht Hamburg Anfang dieses Jahres. Damals hatte Vosgerau gegen Correctiv geklagt, weil er seine Aussagen im Bericht falsch wiedergegeben sah. Er wurde dabei vom Rechtsanwalt Carsten Brennecke vertreten, der für die Kölner Kanzlei Höcker tätig ist und der ihn später auch in der Auseinandersetzung um das FAZ-Interview vertrat.

Ende Februar entschied dann das Landgericht Hamburg: Correctiv muss die Falschbehauptung, Vosgerau habe in Potsdam zu massenhaften Wahlaufsichtsbeschwerden aufgerufen, aus dem Bericht löschen. Einen entsprechenden Gerichtsbeschluss hat Correctiv jetzt anerkannt. Mehrere andere Passagen – etwa die Unterstellung, Vosgerau traue jungen Briefwählerinnen türkischer Herkunft kein eigenes Urteil zu – stufte das Gericht hingegen als zulässig ein.

Beide Seiten einig: In Potsdam war von grundgesetzwidrigen Maßnahmen keine Rede

Vosgerau klagte damals aber nicht gegen die Kernthese des Artikels, es sei in Potsdam um eine „millionenfache Vertreibung“ gegangen. Der Grund: Eine solche Klage wäre von Anfang an aussichtslos gewesen. Denn rechtlich gesehen handelt es sich dabei nicht um eine angreifbare Tatsachenbehauptung, sondern um eine Meinungsäußerung, die von der Meinungsfreiheit gedeckt ist.

Um die Kernthese des Artikels ging es vielmehr in den eidesstattlichen Versicherungen, die beide Seiten vor Gericht eingereicht hatten. Die berücksichtigte das Gericht für seinen Beschluss aber nicht. Beide Seiten waren sich ironischerweise darin einig, dass in Potsdam nicht über die rechts- und grundgesetzwidrige Ausweisung deutscher Staatsbürger gesprochen wurde.

Falschbehauptung in Correctiv-Pressemitteilung weiter online

Dass es beim Urteil des Landgerichts Hamburg nicht um grundsätzliche inhaltliche Fragen ging, hätte Schraven wissen können. Schon Ende Februar hielt das Landgericht Hamburg in einer Pressemitteilung fest, es sei nicht Gegenstand der Entscheidung gewesen, inwiefern ein „Masterplan Remigration“ während des Treffens in Potsdam Ende November vergangenen Jahres diskutiert worden sei.

Correctiv behauptete indes auch in einer Pressemitteilung, das Gericht habe die Inhalte des Potsdam-Artikels „bestätigt“. Die gleiche Formulierung fand sich seinerzeit in einem Sondernewsletter mit Spendenaufruf – verbunden mit dem Hinweis, das sei „besonders wichtig“. Übermedien-Journalist Stefan Niggemeier kommentierte damals: „Das ist nicht ‚besonders wichtig‘, das ist falsch.“ Anders als die entsprechende Passage aus dem FAZ-Interview ist diese Falschbehauptung aus der Pressemitteilung aber weiter online abrufbar.

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