Die Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung wird erneuert. Davon sind auch Fahrradfahrer und ihre Räder betroffen.
Fahrräder mit Blinker könnten künftig häufiger im Straßenverkehr zu sehen sein. Die Bundesregierung will Blinker für alle Zweiräder beim Abbiegen erlauben. Das geht aus einer Antwort auf eine parlamentarische Anfrage hervor, über die zuerst die Rheinische Post berichtet hatte. Eine Sprecherin des Bundesverkehrsministeriums sagte am Donnerstag in Berlin, die Neuregelung sei im Zuge einer Neufassung der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) geplant.
Das Ministerium sei besorgt über die steigende Anzahl von Unfällen mit Pedelecs, hieß es weiter. Für die Anzeige eines Abbiegevorgangs sei es derzeit erforderlich, die Hand vom Lenker zu nehmen. Hierdurch könne es in schwierigen Situationen zur Beeinträchtigung der Fahrstabilität und zu einem geänderten Bremsverhalten kommen. Dies könnte durch optional zulässige Fahrtrichtungsanzeiger entschärft werden. Optionale Blinker könnten das Handzeichen ersetzen, wenn Radfahrer anzeigen, dass sie abbiegen wollen.
Blinker am Fahrrad: Das sagte die Rechtssprechung bisher
Nach der geltenden Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung sind „Fahrtrichtungsanzeiger“ nur bei mehrspurigen Fahrrädern und Rädern mit einem Aufbau wie Fahrradrikschas zulässig, bei denen die Handzeichen des Fahrers ganz oder teilweise verdeckt werden.