Neuer Ampel-Plan

Bis zu drei Jahre Knast für korrupte Abgeordnete!

18.02.2024
Lesedauer: 2 Minuten
Bestechung und Bestechlichkeit im Bundestag sollen künftig härter bestraft werden können Foto: Bernd von Jutrczenka/dpa

Das wird auch Zeit: Rechtsexperten von SPD, FDP und Grünen wollen härtere Strafen für Korruption im Bundestag auf den Weg bringen.

Hintergrund: Bislang macht sich laut Strafgesetzbuch (Paragraf 108e) nur strafbar, wer sich für eine bestimmte Mandatsausübung bezahlen lässt – also z. B. für eine Rede oder Abstimmung im Bundestag. Aber: Als sich Unions-Abgeordnete während der Corona-Pandemie mit Provisionen für Masken-Deals die Taschen vollgemacht haben, fehlten die entsprechenden Instrumente.

Das soll sich jetzt ändern: Die entsprechenden Gesetzeslücken sollen geschlossen werden!

Künftig sollen Abgeordnete auch dann strafrechtlich verfolgt werden können, wenn sie Geld oder andere Vermögensvorteile als Gegenleistung annehmen – und im Gegenzug fremde Interessen wahrnehmen und parlamentsrechtliche Vorschriften verletzten.

► Dazu gehört auch die Vermittlung von Geschäften zwischen Unternehmen und einem Bundesministerium, wie z. B. die Masken-Deals.

Der entsprechende Paragraf im Strafgesetzbuch soll nach dem Plan der drei Ampel-Abgeordneten angepasst werden. Strafmaß künftig: bis zu drei Jahre Knast oder eine Geldstrafe!

Ausnahmen gibt’s für Kommunalpolitiker. Sie sollen von der neuen Regelung nicht erfasst werden, weil mit ihren Mandaten geringere Einflussmöglichkeiten einhergehen.

Das wollen die Rechtsexperten erreichen

Jurist Johannes Fechner (51, SPD): „Die Bestechung und die Bestechlichkeit von Abgeordneten muss hart bestraft werden.“ Bürger müssten „das Vertrauen haben, dass Abgeordnete für das Allgemeinwohl und nicht den eigenen Geldbeutel arbeiten“.

Bisher „konnten Fälle wie die ‚Masken-Affäre‘ nicht bestraft werden“, kritisiert die Grünen-Abgeordnete Canan Bayram (58). Deshalb sei es „elementar, zu zeigen, dass wir als Politiker*innen dieses Verhalten ablehnen“.

Stephan Thomae (55), parlamentarischer Geschäftsführer der FDP-Bundestagsfraktion, sagt zu BILD über die geplante Verschärfung: Sie solle „künftig nicht nur bei der direkten Ausübung des Mandats gelten, sondern auch dann, wenn die Stellung als Mandatsträger außerhalb des Parlaments für den eigenen Profit genutzt wird“.

Der Vorschlag der Abgeordneten soll am Montag in die Fraktionsgremien gehen und am Dienstag den Fraktionen vorgelegt werden.

Wenn er dann beschlossen ist, geht er Ende der kommenden Woche als Gesetzentwurf in die erste Lesung im Bundestag.

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