Das Innenministerium will den Bericht des „Unabhängigen Expertenkreises Muslimfeindlichkeit“ nach einer Gerichtsentscheidung so nicht mehr verbreiten. Zwei Islamismuskritiker sahen sich diffamiert. Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) war im Juni 2023 voll des Lobes, als das „Unabhängige Expertenkreis Muslimfeindlichkeit“ (UEM) seinen Bericht vorstellte. Es gelte nun, sich ernsthaft mit den Empfehlungen des vorliegenden Berichtes auseinanderzusetzen und „entschlossen gegen Muslimfeindlichkeit vorzugehen“, hielt sie in einem persönlichen Vorwort fest.
Allerdings werden in dem Bericht auch bekannte Islamismuskritiker persönlich genannt und angegriffen, darunter die Expertin Sigrid Herrmann, sie ist Mitglied in Faesers SPD-Landesverband.
Nun zog das Bundesinnenministerium (BMI) den umstrittenen Bericht zurück. rbb24-Recherche liegt ein entsprechendes Schreiben des BMI an das Berliner Verwaltungsgericht vor. Darin heißt es, das BMI habe den Bericht mit dem Titel „Muslimfeindlichkeit – Eine deutsche Bilanz 2023“ vom Internetportal genommen.
Bericht offline
200 restliche Druckexemplare des Berichts seien überdies „entsorgt“ worden. Das BMI werde den Bericht in Zukunft nicht mehr in einer Weise veröffentlichen, in der er „als amtliche Äußerung des BMI zugerechnet werden könne“.
Auf Anfrage teilte das BMI mit, der Umgang mit der Studie werde noch geprüft: „Ob und wie der ‚Unabhängige Expertenkreis Muslimfeindlichkeit‘ (UEM) seinen Bericht in Zukunft veröffentlichen wird, ist dem Expertengremium selbst überlassen.“
Mathias Rohe von der Universität Erlangen, der das Expertengremium koordiniert hatte, sagte, das Gremium existiere nicht mehr. Insofern sei er auch nicht berechtigt, den Vorgang zu kommentieren.
Nach Informationen von rbb24-Recherche lehnt mindestens ein ehemaliges Mitglied des Expertenkreises ab, den Bericht in Eigenregie wieder online stellen zu lassen. Damit wäre der Weg versperrt, den Text wieder an die Öffentlichkeit zu bringen.
1,5 Millionen Euro für eine zurückgezogene Studie
Der UEM war nach dem Anschlag in Hanau 2020, dem zehn Menschen zum Opfer fielen, vom Bundesinnenministerium – damals noch unter CSU-Politiker Horst Seehofer – einberufen worden. Das BMI hatte auch den beklagten Bericht herausgegeben. Darin werden neben dem Mit-Herausgeber des rechtskonservativen Blogs „Die Achse des Guten“ Henryk M. Broder und dem CDU-Bundestagsabgeordneten Christoph de Vries auch die Bloggerin und Islamismus-Expertin Sigrid Herrmann namentlich erwähnt und somit in den Kontext von „Muslimfeindlichkeit“ gerückt.
Die Studie nennt als Ziel, „muslimfeindliche Diskurse anhand von konkreten Beispielen zu analysieren“. Das BMI teilte auf Anfrage mit, die Studie sei mit 1,5 Millionen Euro gefördert worden.
Herrmann betreibt seit vielen Jahren den Blog „Islamismus und Gesellschaft“ und berät Verfassungsschutzämter und Medien. Über die Bloggerin heißt es in dem UEM-Bericht, sie selbst bezeichne sich auf Ihrem Blog als „Islamismus-Expertin“, „trotz fehlender fachlicher Expertise oder relevanter Sprachkenntnisse“.
Allein die Erwähnung in einem offiziellen Bericht des Bundesinnenministeriums schade ihr massiv in ihrer Berufsausübung als Expertin, sagt Herrmann. Seit Jahren sieht sie sich öffentlichen und juristischen Angriffen von Protagonisten des politischen Islam ausgesetzt. Selbst in ihrer Partei, der SPD in Hessen, vermisse sie die notwendige Unterstützung gegen islamische Extremisten.
Verletzung des Persönlichkeitsrechts
Zuerst hatte der Publizist Henryk M. Broder gegen seine Erwähnung in dem Bericht geklagt und Recht erhalten. In seiner Entscheidung hatte das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg das BMI verurteilt, die Passagen über Broder nicht mehr zu veröffentlichen, da sie sein Persönlichkeitsrecht verletzten.
Das Gericht rügte dabei vor allem, dass die Studie als amtliche Äußerung der Bundesregierung verstanden werden könne. Das Innenministerium sei zu Zurückhaltung, Sachlichkeit, Ausgewogenheit und „rechtsstaatlicher Distanz“ verpflichtet.
Die Äußerungen der Sachverständigen im Bericht über Muslimfeindlichkeit seien aber so bewertend, dass sie den Autor herabsetzen könnten. Das Problem: Die möglicherweise rufschädigenden Aussagen erhalten durch die Herausgeberschaft des Ministeriums den Anschein, amtlich zu sein. Eine etwaige Rufschädigung würde dadurch noch verstärkt.
CDU fordert Entschuldigung
Besondere namentliche Erwähnung in dem UEM-Bericht hatte auch der CDU-Innenpolitiker und Bundestagsabgeordnete Christoph de Vries gefunden. Ihm wurde eine mangelnde Abgrenzung zur AfD vorgeworfen, weil er in seine Argumentation gegen den islamischen Extremismus auch „reguläre Strukturen des Islams und strengreligiöse Verhaltensweisen eines orthodox-konservativen Teils der Muslim*innen“ bruchlos mit einbeziehe.
Auch heißt es in dem Bericht der Expertenkommission: „Die CDU/CSU (de Vries) wandte sich gegen Muslimfeindlichkeit, lehnte dafür aber (ebenso wie die AfD) die Bezeichnung ‚Antimuslimischer Rassismus‘ als angeblich konstruierten Begriff ab.“
De Vries sieht in diesen Absätzen eine Herabwürdigung seiner Arbeit, da er sich sehr wohl für Integration einsetze. Dass das BMI den Abschlussbericht „Muslimfeindlichkeit“ nun auf gerichtliche Weisung hin wieder einkassiere, sei „eine krachende Niederlage der Bundesinnenministerin auf ganzer Linie“, sagte de Vries auf Anfrage.
Von dem ursprünglichen Auftrag, Muslimfeindlichkeit im Alltag aufzuzeigen und dieser Form der Menschenfeindlichkeit entgegenzuwirken, sei im UEM-Bericht wenig geblieben. De Vries fordert die Bundesinnenministerin auf, sich bei den Betroffenen zu entschuldigen.
Das wünscht sich auch die Bloggerin Herrmann, die juristisch gegen das BMI vorgeht. Den Rechtsstreit mit ihr erklärt das BMI laut dem Schreiben an das Berliner Verwaltungsgericht nun aber „für erledigt“, da er vom Ministerium nicht mehr herausgegeben werde. Herrmann ist darüber nur bedingt erfreut. Denn die Anschuldigungen gegen sie kursieren weiter, wenn auch nicht mehr über die Webseite des BMI.
„Meiner Ansicht nach macht sich das BMI die Sache zu leicht. Denn sie haben Unwahrheiten über mich verbreitet. Das sollte auch eingestanden werden“, sagt Herrmann. So bezögen sich ihre Gegner nach wie vor auf die „Unabhängige Expertenkommission Muslimfeindlichkeit“. „Das Mindeste wäre, dass das BMI einräumt, mir Unrecht getan zu haben und es auf meine Person bezogen richtigstellt.“
Bundesinnenministerium distanziert sich nicht
Auf Anfrage, ob das BMI sich inhaltlich von den Aussagen über Herrmann und Broder distanzieren werde, erklärte das Ministerium lediglich, es habe zu der Studie stets deutlich gemacht, „dass diese kein Bericht des BMI ist, sondern ein Bericht eines unabhängigen Expertenkreises ist, der vom BMI lediglich veröffentlicht worden ist“.
Sigrid Herrmann hilft das nicht: Da sich das Ministerium auf diese Weise juristisch aus der Affäre ziehe, müsse sie nun auf eigene Kosten gegen weitere Verbreiter des Berichts juristisch vorgehen. Mittlerweile ist der Bericht auch von den Webseiten der hessischen SPD, deren Vorsitzende Bundesinnenministerin Faeser bis vor Kurzem war, verschwunden.
In der ursprünglichen Version dieser Meldung haben wir Bundesinnenministerin Faeser als Vorsitzende der hessischen SPD bezeichnet. Sie wurde in dieser Funktion allerdings am 09. März von Sören Bartol abgelöst. Wir haben den Fehler korrigiert.