Experten stellen fest

Asyl-Afghanen dürfen in der Heimat urlauben

19.08.2024
Lesedauer: 2 Minuten
Viele Afghanen haben ihr Land wegen der Steinzeit-Islamisten verlassen. Für einen Urlaub zurückzukehren, ist ihnen laut Experten nicht verboten (Symbolbild) Foto: dpa

Tausende Afghanen, die vor den Taliban nach Deutschland geflohen sind, machen offenbar Urlaub am Hindukusch. Der Migrationsbeauftragte der Bundesregierung Joachim Stamp (54, FDP) ist „stinksauer“. Deutschland solle „weltoffen“ bleiben, fordert er, „aber nicht blöd“. Doch Experten sagen: Nach deutschem Gesetz dürfen die Afghanen sehr wohl in die Heimat reisen.

Auch wenn sie in Deutschland als Schutzsuchende gelten und Afghanistan zum Abschieben zu gefährlich ist, seien „Heimatbesuch meist völlig legal“, erklärt Philipp Pruy (37), Fachanwalt für Migrationsrecht. Es drohten nach der Rückkehr „keine rechtlichen Konsequenzen in Deutschland.“

Auch Asyl-Experte Prof. Daniel Thym (50, Uni Konstanz) sagt zu BILD: „Wer einen Schutzstatus hat, darf reisen – auch in sein Heimatland.“

Nur in wenigen Fällen bekommen Asyl-Afghanen Probleme, wenn sie in ihre Heimat reisen

Nur Personen, denen die Flüchtlingseigenschaft zuerkannt wurde (aufgrund individueller, meist politischer Verfolgung), bekämen Probleme nach einer Reise in die Heimat. Erfahren die Behörden davon, „wird stets ein Widerrufsverfahren eingeleitet“, erklärt Anwalt Pruy.

Trips während eines laufenden Asylverfahrens führen dazu, dass das Verfahren beendet wird. Und wer nur eine Duldung hat, verliert diese.

In Fällen, in denen Reisen nicht verboten sind, können sie dennoch „für die Behörden Anlass sein, zu prüfen, ob (…) überhaupt noch Schutzwürdigkeit besteht“, sagt Thym. Beispiel: Wenn eine Person „im Heimatland z.B. über ein enges soziales Netz verfügt“, das „bei einer dauerhaften Rückkehr unterstützen könnte“, so Anwalt Pruy.

Der Experte erklärt aber: „Häufig stecken hinter den Heimatbesuchen sogar nachvollziehbare Gründe, etwa schwere Erkrankung eines Elternteils, eine Beerdigung (…) oder die Notwendigkeit, behördliche Papiere zu besorgen.“ Erholungsurlaub sei „eher selten“.

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