Wegen „Södolf“-Beleidigung

36000 Euro: Strafbefehl gegen Ösi-Politiker beantragt

01.09.2023
Lesedauer: 3 Minuten
Gerald Grosz hat Markus Söder am 22. Februar beim Politischen Aschermittwoch der AfD im niederbayerischen Osterhofen als „Corona-Autokrat“, „Landesverräter“ und „Södolf“ bezeichnet Foto: Armin Weigel/dpa

München – Jetzt könnte es teuer werden für den Ösi-Rechtspopulisten Gerald Grosz (46).

Die Generalstaatsanwaltschaft München hat gegen den Grazer wegen mutmaßlicher Beleidigung von Ministerpräsident Markus Söder (CSU) und Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) in einer Rede zum Politischen Aschermittwoch einen Strafbefehl beantragt.

Dem Antrag zufolge, über den das Amtsgericht Deggendorf nun zu entscheiden hat, soll Grosz eine Geldstrafe von 90 Tagessätzen zu 400 Euro zahlen, also 36 000 Euro. Die Vorwürfe lauten auf Beleidigung von Personen des politischen Lebens in zwei Fällen sowie auf Verstoß gegen das Versammlungsgesetz. Grosz soll bei der Veranstaltung unerlaubt ein Messer bei sich gehabt haben.

Ein Sprecher des Amtsgerichts Deggendorf betätigte am Freitag den Eingang des Strafbefehlsantrags. Die Generalstaatsanwaltschaft wirft Grosz unter anderem vor, Söder am 22. Februar beim Politischen Aschermittwoch der AfD im niederbayerischen Osterhofen als „Corona-Autokrat“, „Landesverräter“ und „Södolf“ bezeichnet zu haben.

Der Bayerische Ministerpräsident stellte Strafanzeige gegen den österreichischen Rechtspopulisten
Der Bayerische Ministerpräsident stellte Strafanzeige gegen den österreichischen Rechtspopulisten
Foto: ddp/mufkinnphotos

Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) habe er unter anderem „Horrorclown“ genannt.

In einem anderen Fall, bei dem es um eine Email am 12. Mai ging, wurde laut Anklagebehörde das Verfahren gegen Grosz eingestellt. Der Anwalt von Grosz, Alexander Stevens, erläuterte, von diesem anderen Verfahren hätten weder die Verteidiger noch Grosz Kenntnis gehabt.

Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) wurde von Grosz als „Horror-Cloen“ tituliert
Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) wurde von Grosz als „Horror-Clown“ tituliert
Foto: EPA

Die mutmaßlichen Beleidigungen wiederum, die von Söder und Lauterbach auf entsprechenden Strafantrag verfolgt würden, seien „evident nicht strafbar“. Stevens beruft sich dabei auch auf ein Rechtsgutachten. Eine strafbare Beleidigung anzunehmen, hieße, jegliche Emotionalität in der politischen Auseinandersetzung zu verbieten, zitiert Stevens daraus. Es sei zudem nicht klar, ob es sich bei dem mitgeführten Gegenstand um ein Messer handelte, betonte Stevens.

Seine Mandant Grosz sagte am Freitag auf BILD-Anfrage: „Natürlich werde ich die 36000 Euro NICHT zahlen. Wir ziehen vor Gericht und Markus Söder wird als Zeuge aussagen müssen. Vielleicht wird er dann demütiger.“

Grosz hatte seinerseits zwei Strafanzeigen gegen Söder gestellt, unter anderem weil er Söders Anzeige für nicht rechtens hält. Er argumentiert, seine Aussagen seien im Zuge der politischen Auseinandersetzung gefallen. Er habe Kritik an der Corona-Politik zum Ausdruck gebracht. Das sei von der Meinungsfreiheit gedeckt.

Grosz hat in Österreich mehrere Funktionen bei den rechtspopulistischen Parteien FPÖ und BZÖ ausgeübt. 2022 erhielt er bei der Bundespräsidentenwahl im Nachbarland 5,6 Prozent der Stimmen.

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