Stuttgarter Arzt hatte AUF1 die Lizenz verschafft

Rechter TV-Sender kassiert Satelliten-Verbot

15.11.2023
Lesedauer: 3 Minuten
AUF1-Chef Stefan Magnet: Sein umstrittener TV-Sender war seit September über Satellit empfangbar. (Quelle: Youtube/AUF1)

Seit September konnten TV-Zuschauer den rechten Sender AUF1 über Satellit empfangen. Dem schob nun die Medienaufsicht einen Riegel vor.

Vor zwei Monaten hatte AUF1-Chefredakteur Stefan Magnet noch gefeiert. Nachdem sein Sender Anfang September erstmals per Astra-Satellit ausgestrahlt worden war, prahlte er vollmundig, dies sei ein „Großangriff aufs Medienkartell“. Endlich würden rechtsextreme Narrative wie das vom „Great Reset“ ins echte Fernsehen zu 120 Millionen Haushalten in ganz Europa gelangen.

Am Dienstag beendete die Kommission für Zulassung und Aufsicht (ZAK) der Landesmedienanstalten den Traum des ultrarechten Provokateurs. Sie verbot die weitere Ausstrahlung und stellte in einer Mitteilung unmissverständlich fest: „Den Beschluss hat die Veranstalterin sofort zu vollziehen.“

AUF1 sendete auf dem Ticket eines Stuttgarter Arztes

Grund für das Verbot sind jedoch nicht die Inhalte von AUF1, auch wenn das Landesamt für Verfassungsschutz Baden-Württemberg t-online bereits vor Wochen mitgeteilt hatte, man wisse sehr genau, dass „AUF1 als ‚alternatives Medium‘ von Personen rezipiert wird, die dem Phänomenbereich ‚Verfassungsschutzrelevante Delegitimierung des Staates‘ zugeordnet werden“.

Höcke teilte bei Telegram den AUF1-Jubel über den TV-Start: Sender-Chef Magnet verkündet im Video, dem
Björn Höcke teilte bei Telegram den AUF1-Jubel über den TV-Start: Der Sender gilt als das Lieblingsmedium deutscher Faschisten. (Quelle: Screenshot)

Aber für das Satelliten-Verbot war eine Bewertung der Inhalte gar nicht nötig. Der Hebel war viel einfacher: Denn der österreichische Sender, der sich ausgeschrieben Alternatives Unabhängiges Fernsehen, Kanal 1 nennt, hatte sich nur durch einen Winkelzug Zugang zu einer Satelliten-Lizenz verschafft: Gesendet wurde auf einem Ticket des Stuttgarter Arztes Wilfried Geissler.

„Querdenker“ stellte AUF1 Lizenz unzulässigerweise zur Verfügung

Der Mann aus dem „Querdenker“-Umfeld hatte schon 2021 bei der Landesanstalt für Kommunikation Baden-Württemberg eine Rundfunklizenz für einen Sender namens „schwarz rot gold tv“ (SRGT) beantragt. Nach Informationen von t-online zahlte er eine Gebühr von 5.000 Euro und bekam dafür den gewünschten Zugang zum Free-TV. Genutzt hat er die Lizenz dann allerdings mehr als zwei Jahre lang nicht – bis im September plötzlich das AUF1-Programm auf einer Frequenz flimmerte, die eigentlich für SRGT gedacht war.

Nun stellte die Medienaufsicht fest, dass dieses Vorgehen nicht erlaubt ist. Der Verkauf von Sendezeit sei unzulässig, weil SRGT keine redaktionelle Kontrolle über die von AUF1 verbreiteten Inhalte habe. Denn der Medienstaatsvertrag verlangt in Paragraf 8, Absatz 7: „Die redaktionelle Verantwortung und Unabhängigkeit hinsichtlich Inhalt und Platzierung im Sendeplan müssen unbeeinträchtigt bleiben.“

AUF1 will jetzt juristische Schritte gegen die Entscheidung prüfen, wie der SWR berichtete. In einer Mail an den Sender schrieb AUF1-Chef Magnet: „Wir werden immer Wege und Mittel finden, unser Programm in die Breite zu bringen. Wir lassen uns bestimmt nicht aufhalten.“

Verwendete Quellen

  • Anfrage an die Landesanstalt für Kommunikation Baden-Württemberg
  • die-medienanstalten.de: „ZAK untersagt die Ausstrahlung von redaktionellen Inhalten von AUF1 im Programm ’schwarz rot gold tv‘ wegen unzulässiger Programm-Einflussnahme“
  • die-medienanstalten.de: Medienstaatsvertrag
  • swr.de: „Umstrittener Kanal AUF1 darf nicht per Satellit senden“
  • Eigene Recherche

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